115/A XXV. GP

Eingebracht am 17.12.2013
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesstraßen-Mautgesetz, BGBl. I Nr. 109/2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 99/2013, wird wie folgt geändert:

 

1. In § 13 „Ausnahmen und Erleichterungen“ wird nach Absatz 3 ein neuer Absatz 4 angefügt; dieser lautet:

 

„(4) Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen durch Verordnung temporär auf bestimmten Abschnitten des hochrangigen Straßennetzes die Kontrollen zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut aussetzen, um unerwünschte Verkehrsverlagerungen auf das niederrangige Straßennetz zu vermeiden, die sich aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse ergeben.“

 

 

Begründung:

 

Die derzeitige Rechtslage zu Ausnahmen und Erleichterungen bei der Vignettenpflicht bietet – wie die heftigen und letztlich ergebnislosen politischen Diskussionen im Jahr 2013 erneut deutlich untermauert haben – keine praktikable Handhabe, Probleme mit Mautausweich-Verkehren wie im Fall Kufstein/Tirol zu lösen.

 

Es soll daher ein zusätzlicher Ausnahmetatbestand für das Problem des Ausweichverkehrs in Kufstein und gegebenenfalls in ähnlich gelagerten Fällen

-                    im Wege einer Verordnung der Bundesministerin für Verkehr

-                    bei Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse

-                    temporär, damit der Druck hoch ist, mit flankierenden Maßnahmen den Ausweichverkehr künftig zu verhindern

geschaffen werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

Gleichzeitig wird die Abhaltung einer ersten Lesung binnen 3 Monaten verlangt.