1156/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Erlass einer Verordnung gem. § 16 Abs. 1 F-VG

 

Trotz aller Finanzskandale der letzten Jahre (Salzburger Finanzskandal, Swap-Skandal in Linz, die Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria wegen der Haftungen des Landes Kärnten, die Spekulationen mit Wohnbaugeldern in Niederösterreich etc.) gibt es nach wie vor keinen wirklichen Überblick über die finanzielle Lage des Staates. Kommt es nicht endlich zu einer Vereinheitlichung der Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards, wird sich das auch nicht ändern. Der Bund arbeitet seit 2013 nicht mehr mit dem veralteten System der Kameralistik, einige Länder wenden sie allerdings immer noch an. Als reine Ein- und Ausgabenrechnung sagt sie nichts über die aktuelle Vermögenssituation oder den Schuldenstand aus. Es bedarf daher einer Bilanzierung nach der doppelten Buchführung, weil dann Verluste aus Finanzgeschäften, langfristigen Investitionen und Abschreibungen dargestellt würden. Verfassungsrechtlich hat der Bundesminister für Finanzen hierzu auch die Möglichkeit: Gem. § 16 Abs. 1 F-VG, welcher eine Bedarfskompetenz zur Erlassung einer gesetzesvertretenden Verordnung vorsieht, kann er im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine Verordnung erlassen, die ein einheitliches Rechnungswesen für die Länder vorsieht.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Rechnungshof eine VO gem. § 16 Abs. 1 F-VG zu erlassen, die eine vereinheitlichte Rechnungslegung der Länder im Sinne eines modernen und transparenten Rechnungswesens mit doppelter Buchführung und Bilanzierung gemäß internationaler Rechnungslegungsstandards vorsieht, sodass insbesondere Schuldenstand und Vermögensveränderungen klar ersichtlich sind.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.