1178/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 20.05.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Regelmäßige Valorisierung und Wertsicherung des Pflegegeldes

 

Der Präsident des Österreichischen Hilfswerks und ÖVP-EU-Abg. Othmar Karas mahnte die österreichische Bundesregierung, insbesondere SPÖ-Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 20.4.2015, die entsprechenden finanziellen und organisatorischen Vorkehrungen für die Sicherstellung der Abdeckung des notwendigen Pflegebedarfs zu treffen:

Hilfswerk warnt vor akutem Anstieg der Pflegebedürftigen

Das Hilfswerk warnt vor einem deutlichen Anstieg der Pflegebedürftigen in den kommenden Jahren. „Die demografische Atempause ist vorbei“, sagte Präsident Othmar Karas heute und forderte die Politik zum Handeln auf. In den nächsten Jahren werde es rund 10.000 Pflegebedürftige mehr pro Jahr geben.

Das bedeute jährlich einen Bedarf von etwa 1.500 zusätzlichen Heimplätzen, 1.000 zusätzlichen Pflege- und Betreuungskräften, 1.000 zusätzlichen Personenbetreuern und rund 150 Millionen Euro Mehrkosten, so Karas.

Grund für den Anstieg sei, dass die starken Geburtenjahrgänge vom Ende der 1930er Jahre nun ins Pflegealter kommen würden, sagte Franz Kolland, Professor für Soziologie an der Uni Wien. Für die nächsten 30 Jahre sei mit einer konstanten Steigerung der Pflegebedürftigkeit zu rechnen, und das österreichische Pflegesystem werde schon in Kürze mit dem Nachrücken der geburtenstarken Jahrgänge überlastet sein, sagte Karas.

Gemeinsam mit Pensionsreform verhandeln

„Wir appellieren an die Politik, sich nicht drüberschwindeln zu wollen“, so Karas. Die Finanzierung der Pflege müsse 2016 gemeinsam mit der Pensionsreform neu geregelt werden und eine neue Bund-Länder-Vereinbarung mit klarer Aufgabenteilung und österreichweit vergleichbaren Rahmenbedingungen abgeschlossen werden, so der Hilfswerk-Präsident.


Bei den derzeitigen Reformvorhaben werde der Bereich der Langzeitpflege im Vergleich zum Spitalsbereich stark vernachlässigt, kritisierte Karas. In der aktuellen Debatte über die Arbeitszeitenregelung und die Gehälter dürfe man die Langzeitpflege nicht ausklammern.

85 Prozent der Betreuung zu Hause

Derzeit werden 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut. Davon nehmen rund fünf Prozent die 24-Stunden-Betreuung in Anspruch, 25 Prozent mobile Dienste, und etwa 55 Prozent werden ausschließlich von Angehörigen betreut. „Die Prognosen gehen davon aus, dass sich diese Betreuungsstruktur fortschreibt“, sagte Geschäftsführer Walter Marschitz. Allerdings nehme die Zahl der Angehörigen, die die Pflege zu Hause übernehmen, eher ab.

Diese rot-schwarze Bundesregierung hält sich seit Jahren schadlos am Rücken der Ärmsten der Armen. 2011 und 2014 wurde der Zugang zum Pflegegeld  massiv erschwert, was de facto einer Kürzung entspricht. Das Pflegegeld weist  seit seiner Einführung vor über 20 Jahren wegen fehlender  Inflationsanpassungen bereits einen realen Verlust von mehr als 30 Prozent auf. Um die Zukunft des österreichischen Pflegewesens zu sichern bedarf es daher entsprechender Rahmenbedingungen. Dazu zählt insbesondere auch eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation sowie eine automatische jährliche Wertanpassung der Freibeträge für behinderte Menschen.

Beim ÖVP-Bundesparteitag am 13. Und 15. Mai 2015 wurde unter anderem ein Antrag der Oberösterreichischen Volkspartei unter dem Titel „Maßnahmen zur dauerhaften finanziellen und personellen Absicherung der Pflege beschlossen.

Dieser Antrag beinhaltet unter Punkt 5. auch die „Regelmäßige Valorisierung und Wertsicherung des Pflegegeldes.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlarge zuzuleiten, die eine regelmäßige Valorisierung und Wertsicherung des Pflegegeldes  beinhaltet.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.