1240/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 18.06.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Maßnahmen gegen Bodenversiegelung

 

Österreich hält bei der Verbauung der fruchtbaren Böden einen Negativrekord in Europa. Jährlich werden hierzulande 0,5% der Agrarflächen verbaut, was negative Folgen für Mensch und Umwelt bedeutet. Der Boden hat als Wasser- und CO2-Speicher eine entscheidende Rolle für eine funktionierende Umwelt. Wird diese Funktion beeinträchtigt, kann weniger Wasser versickern, Schäden durch Hochwasser häufen sich. Eine voranschreitende Bodenversiegelung beeinflusst auch die Erderwärmung, die Folge sind immer extremerer Wetterereignisse und dadurch resultierende Kosten. Auch der Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere ist gefährdet, die Biodiversität dadurch bedroht. Ein besonderes Problem stellt der Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen für die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln dar. Nachdem immer weniger Agrarfläche pro Kopf zur Verfügung steht, wird auch Importabhängigkeit größer.

 

Mittlerweile hat auch der Europäische Umweltweltbericht SOER 2015, der Österreich prinzipiell ein gutes Zeugnis ausstellt, ebenso auf das Problem der voranschreitenden Bodenversiegelung hingewiesen, wie das aktuelle Regierungsprogramm, in welchem eine „Initiative im Bereich einer bundesweiten strategischen Raumplanung unter Einbindung der Ländern, beispielsweise zur Verhinderung der voranschreitenden Bodenversiegelung, Zersiedelung etc.; „ angeführt ist.

 

An dieser Stelle ist festzuhalten, dass die Raumordnung in den Kompetenzbereich der Länder fällt und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft lediglich die Rolle als „Koordinator“ bzw. „Bewusstseinsbildner“ zufällt.

 

Nachdem in Österreich täglich ein Bauernhof durch Verbauung für Straßen, Industriehallen oder Shopping Center zerstört wird, sind rasche Gegenmaßnahmen erforderlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Zuge einer 15a-Vereinbarung die jährliche Bodenversiegelung mit konkreten Zielsetzungen und Grenzwerten festzuschreiben und dem Nationalrat über diesbezügliche Verhandlungen und Fortschritte bis 31.12.2015 einen schriftlichen Bericht zu erstatten.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.