1301/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Situation von jüngeren Frauen am Arbeitsmarkt

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Frauen sind am Arbeitsmarkt einer Reihe von Diskriminierungen ausgesetzt. Im Bewusstsein dessen gibt es bereits eine Reihe von gesetzlichen Initiativen, die Frauen vor Diskriminierung am Arbeitsplatz schützen sollen. Im Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) (2008) ist festgehalten, dass die Diskriminierung von Frauen bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses verboten ist, „insbesondere unter Bezugnahme auf den Familienstand oder den Umstand, ob jemand Kinder hat“ (§ 3 GBG).

 

Dennoch erleben viele Frauen beim Jobeintritt, dass sie aufgrund ihres Geschlechts von potentiellen Arbeitgebern als weniger geeignet für eine Stelle erachtet werden, weil sie in Zukunft eine Familie gründen könnten. Die damit verbundenen Absenzen und Betreuungspflichten werden von Unternehmen als Risiko eingestuft und immer noch ausschließlich Frauen zur Last gelegt.

 

Auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft hält fest, dass ein Großteil ihrer Beratungen von Frauen eine Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses zum Thema hat.

 

Aktuell gibt es keinerlei Studien oder Erhebungen, die Auskunft über das Ausmaß dieser Form von Diskriminierung gibt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister  für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine qualitative Studie in Auftrag zu geben, die die Situation und Erfahrungen von jüngeren Frauen (20 bis 35 Jahre) beim Zugang zum Arbeitsmarkt - mit besonderem Fokus auf Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Geschlechts  - beleuchtet.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.