1321/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Konsequenzen aus dem Kärntner HCB-Skandal

Seit Ende 2014 ist der Skandal um die nicht fachgerechte Entsorgung von Hexachlorbenzol-hältigem Blaukalk in einem Zementwerk und die damit einhergehenden Umweltbelastung im Kärntner Görtschitztal bekannt.

Zurecht sind vor allem die betroffenen Bürger_innen des Görtschitztals empört und haben dem auch mit einer Petition im Hohen Haus Ausdruck verliehen.(http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/BI/BI_00067/index.shtml)

Die in der Petition festgeschriebenen Forderungen waren:

·        lückenlosen Aufklärung und Übernahme politischer Verantwortung,

·        Einbindung der betroffenen Bevölkerung,

·        Entsorgung von Problemstoffen dieser Gefahrenklasse in streng überwachten Anlagen,

·        Beschränkung der Anzahl derartiger Entsorgungsanlagen bundesweit,

·        Verpflichtung der Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) zur Veröffentlichung aller Mess- und Testergebnisse.

Trotz aller Versprechungen, sind die Vorgänge im Görtschitztal nach wie vor weit weg von lückenloser Aufklärung und der Abklärung politischer Verantwortung.

Besonders wichtig, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden, sind die strengere Auswahl und Überwachung von Anlagen, die Problemstoffe thermisch entsorgen. Hier ist aufgrund der Gefährlichkeit der Substanzen akut Handlungsbedarf gegeben.

Ein weiterer Punkt betrifft die Transparenz und Veröffentlichung von Umweltdaten durch Behörden. In den Erläuterungen zur letzten Novelle des Umweltinformationsgesetzes wird dazu festgehalten:

"Darüber hinaus sind vor dem Hintergrund des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) und der darin enthaltenen Bestimmungen über den Zugang zu Informationen über die Umwelt und über den Zugang zu Gerichten (Art. 4 und 9) sowie der Feststellungen und Empfehlungen des Aarhus-Einhaltungsausschusses wegen nicht vollständiger Umsetzung der Aarhus-Konvention in Bezug auf das Umweltinformationsgesetz – UIG die Bestimmungen über den Rechtsschutz im Umweltinformationsgesetz entsprechend anzupassen."

(http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00120/fname_399696.pdf)

Der Zugang zu relevanten Informationen ist im konkreten Fall des HCB-Skandals immer noch nicht ausreichend gegeben. So ist z.B. nach wie vor unklar, wieviel stark belasteter Filterstaub in Silos gelagert wird und welche Gefahr davon ausgeht (http://kaernten.orf.at/news/stories/2731112/). Das Hin- und Herschieben von Zuständigkeiten darf nicht mehr auf dem Rücken der betroffenen Bürger_innen ausgetragen werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten, das darauf abzielt, die Rahmenbedingungen bei der Beseitigung von gefährlichen Altlasten so zu verschärfen, dass Skandale wie im Kärntner Görtschitztal nicht mehr vorkommen können. Weiters muss die Informationspflicht der Behörden gegenüber den Bürger_innen auch im Sinne einer vollständigen Umsetzung der Aarhus-Konvention eine deutliche Ausweitung erfahren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.