1340/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Jannach, Dr.Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation

 

Mitte Juni 2015 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union darauf geeinigt, die im Juli 2014 verhängten Sanktionen gegen die Russische Föderation um weitere sechs Monate – also bis Jänner 2016 – zu verlängern.

Beim Sonder-Agrarministerrat am 07.09.2015 in Brüssel wurde unter anderem der dramatische Preisverfall am Milchmarkt diskutiert. Bundesminister Rupprechter machte dabei unter anderem die „Russland-Sanktionen“ mitverantwortlich für die katastrophale Situation der Bauern:

 „Grund für die Krise ist der dramatische Preisverfall bei Milch seit Aufhebung der Milchquote am 1. April. Die Hauptursache ist aber laut Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) nicht ein massiver Anstieg der Produktion, sondern das russische Einfuhrverbot für europäische Agrarprodukte als Gegenmaßnahme für die EU-Sanktionen im Rahmen der Ukraine-Krise. Den Schaden für die heimischen Bauern seit 1. April, als die Milchquote aufgehoben wurde, beziffert Rupprechter mit 100 Mio. Euro. So viel Geld wird es von der EU jedenfalls nicht geben, stellte der Landwirtschaftsminister (…) klar.“ (Quelle: http://orf.at/stories/2297227/2297228/) 

Im Interesse der heimischen Bäuerinnen und Bauern stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene dringlich und mit Vehemenz dafür einzusetzen, dass die Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation, die auch die heimische Landwirtschaft massiv belasten, unverzüglich aufgehoben werden.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft ersucht.