1354/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

betreffend Entpolitisierung des Bildungsbereiches

Der Bildungsstandort Österreich gerät zunehmend in Bedrängnis. Strukturelle Versäumnisse und das Fehlen klarer Entwicklungsstrategien für die Zukunft ergeben ein bedrohliches Zukunftsszenario. Zudem forciert das bestehende System die parteipolitische Vereinnahmung der Schulen aufgrund von Strukturen, die Doppelgleisigkeiten und Kompetenzzersplitterungen seit Jahrzehnten tolerieren und immer weiter einzementieren. Dieser Missstand wird seit Langem und von unterschiedlichen Stellen regelmäßig befundet:

"Die Funktionen im österreichischen Schulsystem sind auf die verschiedenen Verwaltungsebenen derart verteilt, dass eine effiziente Leistungserbringung nicht gewährleistet ist. Nicht nur in Bezug auf die Erhaltung und Errichtung von Schulen sind Planungskompetenz und Kostenträgerschaft der allgemeinen Pflichtschulen auf unterschiedlichen politischen Zuständigkeitsebenen angesiedelt, sondern auch in Bezug auf Verwaltung und Aufsicht des Lehrpersonals." (Ökonomische Bewertung des österreichischen Bildungswesens — Studie des IHS im Auftrag des BMUKK 2007)

„Die derzeitige Schulverwaltung stammt aus dem Jahr 1962 und ist nicht mehr zeitgemäß. Sie ist durch vergleichsweise hohe Ausgaben (Input) und durchschnittliche Erfolge (Output) gekennzeichnet. (…). Konkrete Vorgaben für bildungspolitische Ziele sind nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Die Schulqualität kann nicht beurteilt werden; die Zielerreichung ist nicht messbar. Die Gründe liegen vor allem in der verfassungsrechtlich komplexen Kompetenzverteilung und der fehlenden Übereinstimmung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und allenfalls auch Gemeinden. Dies führt zu unterschiedlichen Sichtweisen bzw. Interessenslagen und so zu Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Zielkonflikten. Hinzu kommt eine unzureichende Datenlage.“ (Rechnungshof Arbeitsgruppe Verwaltung Neu – Schulverwaltung, Zusammenfassung, Wien 2009)

Gleiches findet sich im aktuellen Bericht des Rechnungshofes vom September 2015 „Schulbehörden in Oberösterreich und Tirol: Landesschulräte“. Darin heißt es schon im ersten Absatz der Zusammenfassung: „Die Ausgestaltung der Behördenstruktur der Landesschulräte war einzigartig im Verwaltungssystem des Bundes. Die politische Doppelspitze Präsident (Landeshauptmann) und Amtsführender Präsident hatte einen starken Landeseinfluss zur Folge. Der in den fünf einwohnerstärksten Ländern verfassungsrechtlich vorgesehene Vizepräsident des Landesschulrats hatte lediglich das Recht auf Akteneinsicht und Beratung.“

Die Blockade einer gelingenden Weiterentwicklung unseres Schulsystems wird durch die mannigfaltigen macht- und parteipolitischen Interessen verstärkt und einzementiert Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen ist umfassend und im Sinne der Schüler_innen und Eltern dysfunktional. Das wichtigste Buch in der österreichischen Schule ist das Parteibuch. Diese auf Machtpolitik abzielenden Strukturen und Handlungsmuster verhindern auch die Partizipation der Betroffenen an Reformprozessen. Wir fordern daher nachdrücklich, dass sich die Parteipolitik aus der Schulverwaltung sowie dem gesamten Bildungsbereich zurückzieht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der partei- und machpolitische Zugriff auf das Bildungssystem zukünftig hintangehalten wird.

 

Diesbezüglich werden folgenden Ziele festgeschrieben:

 

·        Bis 1. Dezember 2015 ist dem Parlament ein dahingehendes, verbindliches Bekenntnis der Bundesregierung vorzulegen.

·        Bis 1. März 2016 wird von der Bundesregierung eine Strategie vorgelegt, in der das Zurückdrängen der parteipolitischen Einflussnahme im Bildungsbereich mit konkreten Handlungsfeldern, Maßnahmen und verbindlichen Zeitplänen unterlegt wird."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.