1358/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Zusammenführung der  Verantwortung für Sprachförderung in einem Ressort

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Sprache eröffnet den Zugang zu Bildung. Sprachförderung hilft Kindern, die keine oder nur mangelhafte Kenntnisse der Bildungssprache haben, den Anschluss zu finden. Von Defiziten in der Sprachentwicklung und mangelnden Deutschkenntnissen sind allerdings nicht nur Kinder betroffen, die eine andere Erstsprache als Deutsch haben, sondern auch einheimische Kinder. Die Ursachen dafür sind ganz unterschiedlich, die Auswirkungen im Bildungsverlauf für alle Betroffenen aber gleich negativ.

 

Im Jahr 2008 wurden daher umfassende Sprachfördermaßnahmen und regelmäßige Sprachstandsfeststellungen in den Kindergärten eingeführt. Neben Kindern mit nicht-deutscher Erstsprache sollten auch Kinder mit deutscher Muttersprache Förderung erhalten, so dies notwendig ist. Bis 2012 war die Sprachförderung im Kindergarten beim Bildungsministerium angesiedelt und vom BIFIE wurde eine Evaluierung vorgenommen. Danach wurde diese Kompetenz in das Integrationsstaatssekretariat und später weiter in das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres übertragen. Federführend war der dort angesiedelte Integrationsfonds für die Evaluierung verantwortlich. Die Evaluierungen durch das BIFIE wurden nicht mehr fortgeführt.

 

Kindergärten und Schulen beklagen, dass beim Übertritt der Kinder von der einen in die andere Institution keine Daten über die Entwicklung und den Sprachstand der angehenden SchülerInnen übermittelt werden. Es kommt zum Bruch an der Schnittstelle und die Schulen müssen erst neu ermitteln, welche Kinder Förderbedarf haben.

 

Die Forschung hat aufgezeigt, dass sprachliche Bildung nur dann zum Ziel kommt, wenn sie langfristig ausgerichtet ist und durchgängig erfolgt. In der Regel wird hierfür ein Zeitraum von fünf bis acht Jahren angenommen. Entsprechende Fördermaßnahmen dürfen daher nicht nur bis zum Ende des Kindergartens reichen, sondern müssen kontinuierlich geplant und fortgesetzt werden.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle öffentlich finanzierten Sprachfördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche ab dem Kindergartenalter zusammenzuführen und dem Bundesministerium für Bildung und Frauen die Verantwortung und die nötigen Mittel für eine kontinuierliche Sprachförderung in allen beteiligten Institutionen zu übertragen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, die jährliche Evaluierung der Sprachfördermaßnahmen durch eine geeignete Forschungseinrichtung wieder aufzunehmen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.