1361/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.10.2015
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Ing. Lugar, Schenk

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Reformbedarf bei den Landeschulräten: sofortige Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes“

Seit Jahren wird über Schulautonomie geredet, aber nichts weitergebracht. Bei einer funktionierenden Autonomie würden die Schulen selbst entscheiden, was nötig ist - ohne Einfluss durch die Politik. In seinem jüngsten Bericht[1] setzt sich der Rechnungshof mit den Landesschulräten auseinander: Landeseinfluss zeigt sich in der Bestellung des Amtsführenden Präsidenten durch den Landeshauptmann sowie in der Behördenorganisation; es gibt keinen Gesamtüberblick über die Personalausgaben der Landeschulräte, Spesen und Repräsentationskosten der Landesschulratspräsidenten in den Bundesländern Oberösterreich und Tirol  sind enorm hoch, in Tirol wurde dem Amtsführenden Präsidenten sogar ein Dienstwagen ohne rechtliche Grundlage zur Verfügung gestellt.

Schon allein die Kritik des Rechnungshofes am Kollegium des Landesschulrates und dessen Einfluss zeige wie dicht der politische Filz im Schulbereich ist. Das Kollegium des Landesschulrates wird von den im Landtag befindlichen Parteien bestückt und bestimmt die Geschäftsverteilung des Landeschulrates. Die Besetzung für schulische Leitungsfunktionen sollte endlich ohne jeglichen Eingriff der Politik erfolgen.

Aus diesem Grund hält der Rechnungshof in seinem Bericht „Reihe Bund 2015/13 (III-203 d.B.)“ folgende Maßnahmen für sinnvoll:

„(1) Vor dem Hintergrund einer umfassenden Reform der Schulverwaltung wäre die Organisation der Schulbehörden des Bundes insofern zu überdenken, als Landesorgane auf Funktionsebene nicht mehr vorzusehen wären. Die Bundesschulverwaltung sollte — entsprechend dem Aufbau der übrigen unmittelbaren Bundesverwaltung — als monokratisches System mit einem Bundesbediensteten als Behördenleiter ausgestaltet sein.

(2) Im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit wären Schritte zur Abschaffung der Funktion des Vizepräsidenten des Landesschulrats in die Wege zu leiten.

(3) Im Rahmen der Reform der Schulverwaltung des Bundes wäre die Abschaffung der Kollegien in die Wege zu leiten. Die bisher vom Kollegium wahrgenommenen Aufgaben sollte das Amt des Landesschulrats unter Einbindung der Schulpartner übernehmen.

(4) Vorbehaltlich der Umsetzung der Empfehlung zur Abschaffung der Kollegien  wäre auf eine Änderung des Bundes– Schulaufsichtsgesetzes hinzuwirken, welche die Ausführungsgesetzgebung der Länder in die Lage versetzt, vollzugstaugliche Regelungen zu erlassen.

(5) Vorbehaltlich der Umsetzung der Empfehlung zur Abschaffung der Kollegien wäre jedenfalls auf die Zuständigkeit des BMBF für die Organisation der Landesschulräte sowie für das Auswahlverfahren zur Bestellung des Landesschulratsdirektors hinzuwirken.

(6) Vorbehaltlich der Umsetzung der Empfehlung zur Abschaffung der Kollegien  wären rechtliche Änderungen im Verfahren zur Erstellung der Besetzungsvorschläge für schulische Leitungsfunktionen und die Schulaufsicht in die Wege zu leiten. Diese Verfahren sollten ohne Einbindung des Kollegiums im jeweiligen Amt des Landesschulrats durchgeführt werden.

(7) Bundesweit wären einheitliche Objektivierungsverfahren zur Erstellung der Besetzungsvorschläge für schulische Leitungsfunktionen und die Schulaufsicht vorzusehen.

(8) Eine umfassende Information des BMBF im Zusammenhang mit den Besetzungsverfahren wäre sicherzustellen.

(9) Interne Maßnahmen zur rascheren und effizienteren Abwicklung der Besetzungsverfahren wären zu setzen.

(10) Den Landesschulräten wäre eine Grundstruktur für die Homepages vorzugeben.

(11) Bei den Internetauftritten der Landesschulräte sollte zu erkennen sein, dass diese Bundesbehörden sind, etwa durch die Verwendung des Logos des BMBF und eine Verlinkung zur Homepage des BMBF auf der Startseite des Landesschulrats.

(12) Für eine behindertengerechte Gestaltung der Homepages der Landesschulräte wäre zu sorgen.

(13) Die IT–Arbeitsplätze und IT–Ausgaben der Landesschulräte wären österreichweit zu evaluieren und darauf aufbauend ein Benchmarksystem zu entwickeln sowie Einsparungspotenziale auszuschöpfen. 

(14) In Abstimmung mit den Landesschulräten wäre entsprechend der Größe und Aufgabenbereiche (mit/ohne Übertragung der Diensthoheit über die Landeslehrer) der einzelnen Landesschulräte eine angemessene Kosten– und Leistungsrechnung bei diesen einzuführen. 

(15) Fallweise wären auch an den Landesschulräten Prüfungen durch die Interne Revision des BMBF durchzuführen. Insbesondere sollten jene Bereiche, die von den Prüfungen der Buchhaltungsagentur des Bundes nicht umfasst waren, von der Internen Revision des BMBF geprüft werden. 

(16) Mit den Landesschulräten wäre eine Vorgangsweise für die Übergangszeiträume (Jahresbeginn bis definitive Budgetzuteilung des BMBF an die Landesschulräte) zu vereinbaren, die einen reibungslosen Schulbetrieb und eine vorausschauende Investitionsplanung ermöglicht.

(17) In Abstimmung mit den Landesschulräten wäre eine einheitliche Vorgangsweise bei der Zuteilung der Budgetmittel an die Schulen zu entwickeln, um ein nachhaltiges Budgetmanagement sicherzustellen. 

(18) Das Benchmarksystem des BMBF bezüglich des laufenden Sachaufwands der Schulen wäre für konkrete Maßnahmen im Sinne eines nachhaltigen Budgetmanagements zu nutzen. 

(19) Die Steuerung der Planstellen des Verwaltungspersonals der Landesschulräte wäre nach einem klaren Kriterienkatalog vorzunehmen. 

(20) Die Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Planstellenbewirtschaftung und eine effektive Kostenkontrolle wäre zu schaffen und ausschließlich Bundespersonal, das auch eine Planstelle im jeweiligen Planstellenbereich bindet, zu beschäftigen. 

(21) Ein Gesamtüberblick über die Personalausgaben der Landesschulräte wäre zu schaffen und die Budgetwahrheit sicherzustellen. 

(22) Die Landesschulräte sollten mit dem Verwaltungspersonal gemäß Personalplan das Auslangen finden; Lehrer wären nur für kurzzeitige Projekte in der Verwaltung einzusetzen.

 (23) Die Verteilung aller Schulaufsichtsorgane wäre nach einem Benchmarksystem unter Beachtung der schulartenspezifischen Unterschiede vorzunehmen, um ausgewogene Betreuungsrelationen sicherzustellen und Einsparungspotenziale auszuschöpfen. 

(24) Die Verteilung der Fachinspektoren wäre nach einem Benchmarksystem unter Einbeziehung der kirchlichen Behörden anzustreben, um ausgewogene Betreuungsrelationen sicherzustellen und Einsparungspotenziale auszuschöpfen. Zudem wären Vorgaben für die Fachgebiete der Fachinspektoren zu erlassen. 

(25) Künftig wären bei Betrauungen von Landeslehrern mit Schulaufsichtsfunktionen die dienst– und besoldungsrechtlichen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung der Länder im Vorhinein klarzustellen. 

(26) Ungeachtet der sich an den Schulen ergebenden Nachbesetzungsunsicherheit wäre auf den Gesetzgeber hinzuwirken, zumindest eine einmalige drei– bis fünfjährige Befristung für Schulaufsichtsbedienstete vorzusehen.

(27) Die Annahme zusätzlicher Zahlungen der Länder an (Bundes–) Bedienstete der Landesschulräte wäre künftig zu unterbinden.“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in seinem Bericht ‚Reihe Bund 2015/13 (III-203 d.B.) umgehend umzusetzen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.

 

 



[1] Rechnungshof, Reihe Bund 2015/13  (III-203 d.B.), vom 17.09.2015 (http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/bund-201513.html)