1367/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 14.10.2015
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EntschlieSSungsantrag

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) kämpft seit Jahren mit Geldproblemen. Hintergrund ist die mehrfach ausgebliebene Inflationsanpassung der Beiträge, aber auch der Vereinsaustritt der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer im letzten Jahr und des ÖGB mit Ende 2016.

 

Um eine bessere finanzielle Absicherung des VKI zu erreichen, sieht das Regierungsprogramm aus dem Jahr 2013 vor, dass Bußgelder in Kartellverfahren zum Zweck des Konsumentenschutzes an den VKI bis zu einer Deckelung gewidmet werden sollen. Bis Oktober 2015 wurde dieser Programmpunkt von der Regierung allerdings nicht umgesetzt, weshalb die Lage für den VKI weiterhin existenzbedrohend bleibt.

 

Der Stellenwert des VKI für den österreichischen KonsumentInnenschutz bleibt indes unbestritten. 2014 veröffentlichte der VKI insgesamt 115 Tests, Reports und Markterhebungen. In Rechtsangelegenheiten wurden insgesamt rund 200 Verfahren betreut, darunter 73 Musterprozesse sowie 68 Abmahnungen und Verbandsklagen. 90 Verfahren wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen, davon rund 85 Prozent im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten. 44.000 telefonische Kontakte/Beratungen wurden verzeichnet, wobei 4.500 kostenlose Erstberatungen, 3.500 SpezialistInnen-Beratungen und 1.100 Interventionen durchgeführt wurden. Die Seite konsument.at verzeichnete im Vorjahr knapp über drei Millionen Besuche.

 

Der vorliegende Entschließungsantrag sieht die rasche Umsetzung der im Regierungsplan vorgesehenen Zweckwidmung von Bußgeldern vor, damit der Fortbestand des VKI in seinem derzeitigen Umfang gesichert werden kann.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine Zweckwidmung von Geldbußen an den Verein für Konsumenteninformation vorsieht, die in Verfahren nach dem Kartellgesetz ausgesprochen wurden. Diese Zweckwidmung soll sich auf 20% der im Vorjahr eingenommenen Geldbußen beschränken, wobei sie jedenfalls jährlich mindestens zwei Million Euro beziehungsweise jährlich höchstens vier Millionen Euro betragen soll. Zusätzlich soll eine entsprechende Anpassung an den Verbraucherpreisindex gesetzlich verankert werden. Die Maßnahmen sollen die Aufgabenerfüllung des Vereins langfristig absichern und dessen finanzielle Unabhängigkeit fördern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.