1402/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 11.11.2015
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EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend Erhebung der Papier-Eingaben an den Österreichischen Gerichten

 

Der Elektronische Rechtsverkehr dient der vereinfachten, schnelleren und günstigeren Abwicklung von Eingaben bei den Gerichten. Dennoch werden nach wie vor viele Eingaben in Papier eingebracht. Eingaben in Papier müssen von den Kanzlei-Angestellten per Hand in das elektronische Verwaltungssystem übertragen werden, um die weitere elektronische Verarbeitung zu gewährleisten. Bei Personen oder Organisationen, die nur selten bzw sehr unregelmäßig Eingaben einbringen stellt dies kein Problem dar. Es gibt jedoch auch einige Organisationen, die sehr regelmäßig große Mengen an Eingaben in Papier einbringen. So zum Beispiel das Arbeitsmarktsservice, die Kinder- und Jugendhilfeträger oder die Finanzämter.

Die Anfragebeantwortung 3661/AB (XXV. GP) des BMJ zeigt, dass vollkommene Unkenntnis darüber besteht wie viele Eingaben tatsächlich täglich in Papier eingebracht werden und zu welcher Mehrbelastung personell als auch zeitlich dies führt. Es ist daher unerlässlich, dass das BMJ eine Erhebung bei den Gerichten durchführt und feststellt, welche Einbringer besonders viele Eingaben in Papierform machen. Diese sollten in nächster Konsequenz zur Teilnahme am ERV verpflichtet werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert, Erhebungen hinsichtlich des tatsächlichen Volumens an Eingaben in Papierform an allen Österreichischen Gerichten durchführen zu lassen. Dem Nationalrat soll anschließend ein entsprechender Bericht vorgelegt werden, der auch begründete Empfehlungen für die Eindämmung der Eingaben in Papier und für die Einbindung der größten Papier-Einbringer in den ERV enthält."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.