142/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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die

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Berivan Aslan, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Kennzeichnung von Lebensmitteln

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Erwartungen der Konsumentinnen und Konsumenten an die Informationen über Lebensmittel, deren Produktionsweise und Beschaffenheit sowie deren Nähr- und Gesundheitswerte sind in den letzten Jahren gestiegen. Neben verschiedenen Qualitätsaspekten wie Herkunft der Rohstoffe, schonende Verarbeitungsweisen oder Frische von Produkten, spielen vermehrt auch ernährungsphysiologische Aspekte (Nährwert, gesundheitsförderndes Potential von Lebensmitteln) und ethische Werte wie Umwelt- und Tiergerechtheit für die Kaufentscheidungen eine steigende Rolle.

 

Diesem Informationswunsch wird die gültige Lebensmittelkennzeichnung nicht immer gerecht. Im speziellen gelten die meisten Kennzeichnungsvorschriften nur für verpackte Waren. Die Kennzeichnungen bei unverpackt abgegebenen Waren und in der Gemeinschaftsverpflegung in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben sind kaum geregelt.

 

Vielfach wird jedoch in der gegenwärtigen Praxis der Lebensmittelindustrie aus Kostengründen auf billige Ersatzstoffe mit der klaren Zielsetzung der Nachahmung der Eigenschaften echter Produkte gesetzt. Dabei werden Nahrungsmittel tierischer Herkunft meist durch andere, oft aus Palmöl oder Sojaöl unter Zusatz von Pulvermischungen, Farb- und Geschmacksstoffen ersetzt. Ähnlich wird auch bei Milch-Speiseeis verfahren.

 

Da die Lebensmittelkennzeichnung EU-weit harmonisiert ist, sind nationale Alleingänge im Sinne von national-gesetzlich vorgeschriebenen zusätzlichen Angaben EU-rechtlich nicht möglich. Freiwillige Kennzeichnungsmodelle, auch auf nationalgesetzlicher Basis, die die erwähnten KonsumentInnenwünsche berücksichtigen, sind aber jedenfalls zulässig, sofern KonusmentInnen nicht getäuscht werden.

 

Qualitätsprogramme, die auf Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe bei Produktion und Verarbeitung sowie auf klar über den gesetzlichen Vorgaben liegende andere Qualitätsparameter setzen, steigern die Qualität und Sicherheit bei der Herstellung, stärken das Vertrauen der Verbraucher und sind ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der österreichischen Landwirtschaft. Derartige Qualitätsprogramme sind daher auszubauen. Für viele Konsumentinnen und Konsumenten stellt die gentechnikfreie Erzeugung von Lebensmitteln ein wichtiges Qualitätsmerkmal dar, eine klare Kennzeichnung soll auf wichtige Qualitätskriterien aufmerksam machen.

 

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der KonsumentInnen-information liegt im nationalen Spielraum bezüglich Kennzeichnungen, durch die keine Behinderung des Binnenmarktes ausgeht -nämlich verbesserte Kennzeichnungsbestimmungen auch für offen abgegebene Waren in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben. Im Sinne der Verhältnismäßigkeit dürfen allerdings diese Kennzeichnungsanforderungen nicht über die gesetzlichen Vorgaben, die für verpackte Lebensmittel gelten, hinausgehen.

 

Durch die Änderung von allgemeinen Lebensumstände ist ein vermehrter Außerhauskonsum feststellbar; d.h., dass immer weniger in der eigenen Küche mit frischen Lebensmitteln gekocht wird und immer mehr Fertiggerichte konsumiert werden bzw. in gewerblichen und nicht gewerblichen gastronomischen Betrieben oder in Kantinen gegessen wird. Hier liegt es derzeit an den Gastwirten bzw. an den Kantinenbetreibern, entsprechende Informationen, die auf dem Etikett für die Konsumenten verfügbar sind, auch in ihre Speisekarten bzw. Aushänge aufzunehmen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

·        dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, welche klare Regelungen betreffend Gütezeichen enthält, um nachhaltig erzeugte, und/oder anderwärtig hochwertige Produkte der Ernährungswirtschaft bzw. Dienstleistungen durch entsprechende Gütezeichen auszuzeichnen.

·        sich auf EU-Ebene für Änderungen in der „VerbraucherinformationsVO“ einzusetzen, so dass für verarbeitete Landwirtschaftliche Produkte die Herkunft verpflichtend anzugeben ist.

·        eine Positiv-Kennzeichnungs-Regelung des Angebotes für gewerbliche und nicht gewerbliche gastronomische Betriebe (z.B. Restaurants, Kantinen, Heurigen, Buschenschenken, Seniorenheimen, Schulküchen) - welche Speisen verabreichen und verkaufen - über Herkunft und Produktionsweise (wie z.B. Haltungsform der Legehennen) der wert-bestimmenden Lebensmittel - hier im Speziellen Fleisch, Milch und Eier, zu erarbeiten.

·        eine Richtlinie für die Positiv-Kennzeichnung für Produkte, die Eier als Zutat enthalten, zu erarbeiten, damit die Angabe der Haltungsform in verarbeitenden Lebensmitteln ersichtlich ist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz  vorgeschlagen.