1424/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 12.11.2015
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steinbichler, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Erhöhung der Sicherheit bei Mopeds durch größere Rückstrahler sowie durch das verpflichtende Tragen von Signalwesten mit Reflektoren“

 

Jugendliche dürfen bereits ab den 15 Lebensjahr selbstständig am Verkehrsgeschehen teilnehmen. Trotz praktischer und theoretischer Prüfung stellt die Teilnahme am Verkehr oftmals eine Herausforderung dar. Jugendliche sind überdurchschnittlich oft an Verkehrsunfällen beteiligt:

„Jugendliche und junge Erwachsene haben ein erhöhtes Risiko im Straßenverkehr zu verunglücken. Dies gilt insbesondere für 15- und 16-Jährige. 2013 verunglückten trotz eines zehnprozentigen Rückgangs fast 3.600 junge Menschen im Alter von 15 bzw. 16 Jahren.“[1]

Somit gab es seit dem Jahr 2006 in keiner anderen Altersgruppe mehr Verunglückte im Straßenverkehr als bei den 15- bzw. 16-jährigen (Ausnahme 2012). Drei Viertel dieser verunglückten Jugendlichen waren entweder Lenker oder Mitfahrer eines Mopeds.[2]

Im Jahr 2014 ereigneten sich in Österreich 4.192 Verkehrsunfälle mit Mopeds (inkl. Kleinmotorräder). Im Zuge von Verkehrsunfällen mit Mopeds (inkl. Kleinmotorräder) wurden im vergangenen Jahr 4.574 Personen verletzt und 14 sogar getötet.[3] Besonders auffällig hierbei ist, dass rund 2.126 männliche Opfer sowie 1.508 weibliche zwischen 10 und 19 Jahren alt waren.[4]

Am 30.10.2015 ereignete sich ein schwerer Unfall in Regau (Oberösterreich):
Durch eine Frontalkollision mit einem PKW wurde das Moped eines 16-jährigen rund 40 Meter mitgeschleift – der Junge erlag seinen schweren Verletzungen.

Grund für dieses Unglück war unter anderem eine mangelnde Beleuchtung des Mopeds. Vor allem bei Rutschgefahr sowie schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen kann mangelnde Ausstattung des Mopeds schnell zum Verhängnis werden und die Jugendlichen in höchste Gefahr bringen.

Größere Rückstrahler sowie auffällige Jacken mit Reflektoren können deshalb derartige Unfälle verhindern. Zudem sorgen sie für mehr Sicherheit für die Mopedfahrer selbst, als auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Die Presse berichtet am 09. November 2015 (S. 13), dass der OGH nun urteilte, dass Motorradfahrer zur Vorsorge auch passende Schutzkleidung tragen müssen. Weiters betonte der OGH, dass entsprechende Schutzkleidung zur Pflicht eines Fahrers gehört. Somit kann bei Verkehrsunfällen mit unzureichender Bekleidung des Motorradfahrers von einem sog. „Motorradschutzbekleidungsmitverschulden“ ausgegangen werden. Schwere und tödliche Verletzungen können mit einer angemessenen Ausstattung des Fahrzeuges sowie des Fahrer bzw. der Mitfahrer verhindert werden. So kann viel menschliches Leid und gleichzeitig volkswirtschaftlicher Schaden verhindert werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung - im Speziellen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie - wird ersucht, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, um größere Rückstrahler bei Mopeds sowie das verpflichtende Tragen von Signalwesten mit Reflektoren zu gewährleisten.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.

 



[1] http://statistik.at/web_de/statistiken/menschen_und_gesellschaft/gesundheit/unfaelle/076400.html

[2] http://www.statistik.at/web_de/statistiken/energie_umwelt_innovation_mobilitaet/verkehr/strasse/unfaelle_mit_personenschaden/index.html

[3] http://unfallstatistik.kfv.at/index.php?id=65&no_cache=1&cache_file=kfv_nav_cache.html&report_typ=%C3%96sterreich&kap_txt=Einspurige+KfZ&tab_txt=Allgemeine+Unfallzahlen+von+einspurigen+Kraftfahrzeugen+

[4] http://unfallstatistik.kfv.at/index.php?id=65&no_cache=1&cache_file=kfv_nav_cache.html&report_typ=%C3%96sterreich&kap_txt=Einspurige+KfZ&tab_txt=Verletzte+Benutzer+von+Mopeds%2FKleinmotorr%C3%A4dern+nach+Altersgruppen+und+Geschlecht