1445/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 25.11.2015
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Dr. Harald Walser sowie Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bekenntnis zum Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung

 

Am Beispiel der aktuellen Vorschläge der Bildungsreformkommission zeigt sich leider erneut, wie tief die macht- und parteipolitischen Interessen in unserem Bildungssystem verwurzelt sind. Das hat sich bereits im Herangehen an diesen Reformprozess abgezeichnet. Aufgrund interessens- und parteipolitischer Verstrickungen war die Bundesregierung außer Stande oder nicht willens, einen transparenten und partizipativen Reformprozess aufzusetzen. Sowohl die Öffentlichkeit und die Schulpartner als auch die Oppositionsfraktionen im Parlament wurden bisher systematisch aus den Diskussionen der Bildungsreformkommission und den Beratungen des Bildungsministeriums ausgeschlossen. Auch wenn von der Bildungsministerin gerne anders dargestellt, zeigt sich erneut, dass die Frage der Schulverwaltung und der damit verbundenen Kompetenzen ein zentraler Knackpunkt der Bildungsreform ist und weiterhin bleibt. Nicht umsonst war diese Frage der zentrale Streitpunkt der Reform und wurde bis in die frühen Morgenstunden des letzten Tages hartnäckig verhandelt.

Entsprechend leiden auch die Inhalte dieser Bildungsreform. Eine umfassende Erneuerung unseres Schulsystems wird mit den präsentierten Vorschlägen nicht möglich sein. Die bürokratische und parteipolitische Gängelung der Schulen droht auch weiterhin umfassend zu bleiben. Das kann nicht im Sinne der Schüler_innen, Lehrer_innen und Eltern sein. In den geplanten Bildungsdirektionen wird die Zwitterstellung der Behörde nun gesetzlich einzementiert. So findet sich im präsentierten Reformpapier folgender Passus: “Durch Landesgesetz kann vorgesehen werden, dass der LH oder das zuständige Mitglied der Landesregierung die Rolle des Präsidenten der Behörde innehat.“ Und weiter: „An der Spitze der Bildungsdirektion steht der Bildungsdirektor, die Bildungsdirektorin als Bundesbedienstete, Bundesbediensteter, die, der auf Vorschlag des Landeshauptmannes oder Landeshauptfrau von dem zuständigen Bundesminister, der Bundesministerin ernannt wird.“ Anstatt für klare Verhältnisse und Zuständigkeiten zu sorgen, haben sich die Landeshauptleute damit auch zukünftig den Zugriff auf das Schulsystem gesichert. Unter diesen Vorzeichen kann die Reform des Bildungssystems kaum gelingen. Wir fordern daher nachdrücklich, dass sich die Parteipolitik aus der Schulverwaltung sowie dem gesamten Bildungsbereich zurückzieht. Diesem gemeinsamen Ziel sollen sich die Bundesregierung sowie alle Parlamentsfraktionen schriftlich verpflichten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der partei- und machtpolitische Zugriff auf das Bildungssystem zukünftig hintangehalten wird. Dazu soll in einem ersten Schritt – mittels eines gemeinsam von der Bundesregierung und den Parlamentsfraktionen zu erarbeitenden Grundsatzpapiers – das Bekenntnis zu einem Rückzug der Parteipolitik aus der Schulverwaltung festgeschrieben werden. In einem zweiten Schritt soll bis Ende Juni 2016 ein gemeinsam entwickelter Maßnahmenkatalog präsentiert werden."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.