1492/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verlängerung des Mandats für den UN-Sonderberichterstatter zur Menschenrechtslage im Iran

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gerade jetzt muss rund um die Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran und die Umsetzung der Atomvereinbarung ein besonderes Augenmerk auf die tagtäglichen, massiven Menschenrechtsverletzungen im Iran gelegt werden. Der Iran steht an der Spitze der Länder, die die Todesstrafe vollziehen. Bis Oktober 2015 sind UN Berichten zufolge in weniger als einem Jahr an die 800 Menschen hingerichtet worden, 2014 waren es 700. Besonders RegimegegnerInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen, Frauenrechtlerinnen, VerfechterInnen der Rechte von religiösen und ethnischen Minderheiten, JournalistInnen und die LQBTI-Community sind willkürlichen Festnahmen, unfairen Gerichtsverfahren und Folter ausgesetzt.

 

Bereits seit mehr als 30 Jahren verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen fast jährlich eine Resolution zur Situation der Menschenrechte im Iran. Im März 2011 beschloss der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Einrichtung eines Mandats „Sonderberichterstatter für die Menschenrechtslage im Iran“, um Fälle von Menschenrechtsverletzungen  zu untersuchen. Doch ein Ende der katastrophalen Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist nicht in Sicht und der Iran weigert sich bis heute, den UN Sonderberichterstatter sowie internationale MenschenrechtsbeobachterInnen ins Land zu lassen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert,

 

1.    sich aktiv für die Mandatsverlängerung  des UN-Sonderberichterstatters zur Menschenrechtslage im Iran für das Jahr 2016 und darüber hinaus einzusetzen,

 

2.     an die iranische Regierung zu appellieren, die Ermittlungen des UN Sonderberichterstatters nicht zu behindern und dessen Einreise zuzulassen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss  vorgeschlagen.