1505/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm, Werner Neubauer und  weiterer Abgeordneter

betreffend sektorale Schließung des Arbeitsmarktes im Zusammenhang mit der Entsendung von ausländischen Arbeitnehmern nach Österreich

 

Laut Homepage des BMF muss die Beschäftigung von Arbeitskräften gleich welcher Nationalität, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU und EWR) sowie der Schweiz zur Erbringung einer Arbeitsleistung/Dienstleistung nach Österreich entsandt werden, gemäß § 7b Abs. 3 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme der Zentralen Koordinationsstelle (ZKO) für die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung des Bundesministeriums für Finanzen gemeldet werden.In Katastrophenfällen, bei unaufschiebbaren Arbeiten und bei kurzfristig zu erledigenden Aufträgen ist die Meldung unverzüglich vor Arbeitsaufnahme zu erstatten.Gemäß der Meldeverpflichtung nach § 18 Abs. 12 AuslBG werden jene Entsendemeldungen, die Drittstaatsangehörige oder Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien während der Übergangsfristen betreffen, zur Überprüfung, ob eine bewilligungspflichtige Beschäftigung vorliegt, dem Arbeitsmarktservice (AMS) weitergeleitet.Im Fall der Tätigkeit in einem geschützten Sektor, dies sind bestimmte Dienstleistungen bei denen im Rahmen des Übergangsarrangements Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit zulässig sind, sind die Bestimmungen des § 18 Abs. 1 bis 11 AuslBG anzuwenden, d.h. es ist eine Entsendebewilligung, im Baubereich eine Beschäftigungsbewilligung beim Arbeitsmarktservice zu beantragen. Statistisch kann man auf dieser Grundlage erkennen, dass diese Entsendungen einen negativen Einfluss auf den Arbeitsmarkt haben.

 

 

Aus der Beilage zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4691/J (zu Frage2)https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_04510_U1/imfname_497753.pdf kommen interessante Details zur sogenannten „Entsendung“ ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich zu Tage. Die vorläufigen Zahlen umfassen die Jahre 2011 bis 1. Quartal 2015 und wurden vom BMF zur Verfügung gestellt:

Anzahl Meldungen 2011: 26.137 Arbeitnehmer, Baubranche: 8.570 Arbeitnehmer

Anzahl Meldungen 2014: 113.762 Arbeitnehmer, Baubranche: 14.109 Arbeitnehmer

Deutschland  2011: 12.326 Arbeitnehmer, Baubranche: 4.724 Arbeitnehmer


Deutschland  2014: 28.897 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.132 Arbeitnehmer

Ungarn 2011: 5.581 Arbeitnehmer, Baubranche: 887 Arbeitnehmer

Ungarn 2014: 30.722 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.598 Arbeitnehmer

Slowakei 2011: 2.161 Arbeitnehmer, Baubranche: 557 Arbeitnehmer

Slowakei 2014: 9.971 Arbeitnehmer, Baubranche: 1.516 Arbeitnehmer

Slowenien 2011:  1.994 Arbeitnehmer, Baubranche: 843 Arbeitnehmer

Slowenien 2014: 22.088 Arbeitnehmer, Baubranche: 3.365 Arbeitnehmer

Tschechien 2011: 835 Arbeitnehmer, Baubranche: 89 Arbeitnehmer

Tschechien 2014: 5046 Arbeitnehmer, Baubranche: 621 Arbeitnehmer

Neben den mit Wohnsitz in Österreich befindlichen ausländischen Arbeitskräften, bei denen AMS-Vorstand Johannes Kopf in den nächsten Jahren ein Plus von 212.000 zusätzlichen Zuwanderern auf den österreichischen Arbeitsmarkt prognostiziert, überschwemmen nun auch mit stark steigender Tendenz entsandte Arbeitskräfte Österreich.  Und dies bei einer aktuellen Arbeitslosigkeit von bereits 500.000 Personen.

 

Bei den entsandten Arbeitskräften handelt es sich in einem erheblichen Ausmaß um Mitarbeiter im Baubereich und in der Montagetechnik. Gleichzeitig ist in diesen Sektoren, etwa auch bei österreichischen Bauarbeitern bzw. Arbeitsleihkräften in Industrie und Technik eine steigende Arbeitslosigkeit zu verzeichnen.

 

In diesem Zusammenhang bietet sich als stabilisierende Maßnahme eine sektoraler und temporärer Stopp der Entsendung von ausländischen Arbeitskräften nach Österreich an. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Regelungen für einen sektoralen und temporären Stopp der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich vorsieht. Grundlagen für diesen sektoralen und  temporären Stopp der Entsendung ausländischer Arbeitnehmer nach Österreich sollen die Konjunkturentwicklung und der Arbeitsmarkt in den einzelnen Sektoren der Wirtschaft darstellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.