1522/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 27.01.2016
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Ausweisung des Migrationshintergrundes in der Kriminalitätsstatistik“

 

 

In der österreichischen Kriminalitätsstatistik wird hinsichtlich des Herkunftslandes der Täter zwischen Tätern österreichischer Herkunft und Tätern ausländischer Herkunft, wobei die einzelnen Herkunftsländer angeführt sind, unterschieden. Innerhalb der Tätergruppe mit österreichischer Staatsbürgerschaft wird jedoch nicht zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund unterschieden.

 

Um eine gelungene Integration sicherzustellen, wäre es jedoch wichtig zu wissen, wie viele Personen mit Migrationshintergrund eine Straftat begehen, damit in Zukunft Integrationsmaßnahmen, speziell für diese Gruppe an straffällig gewordenen Personen, besser lenkbar sind und in weiterer Folge dazu beitragen, die betroffenen Personen vor einem Abgleiten in die Kriminalität zu schützen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, wenn ein Migrationshintergrund (1., 2., 3. Generation) bei Tätern und Täterinnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft vorhanden ist, diesen zukünftig in der Kriminalitätsstatistik auszuweisen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.