153/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Kitzmüller,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbesserung der Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten

 

Seit 01.01.2009 können Kosten für Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Das heißt, Kinderbetreuungskosten mindern die Steuerbemessungsgrundlage und damit das zu versteuernde Einkommen. Kinderbetreuungskosten sind jedoch nur bis zum Ende jenes Kalenderjahres, in dem das Kind das zehnte Lebensjahr (bei behinderten Kindern das 16. Lebensjahr) vollendet, als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die absetzbaren Kosten pro Jahr und Kind mit 2.300 Euro begrenzt.

Um auch Eltern von Kindern, die das zehnte Lebensjahr bereits vollendet haben, verstärkt zu unterstützen, sollten sowohl die Altersgrenze als auch die Begrenzung auf 2.300 Euro pro Kind und Jahr deutlich angehoben werden.

Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass bereits am 6. November 2012 Bundesminister Mittlerlehner im Ö1-Morgenjournal eine Ausweitung der Absetzbarkeit dahingehend vorgeschlagen hat, dass auch die Kosten für die Nachmittags- und Ferienbetreuung von 10- bis 14-Jährigen absetzbar sein sollten.“

Unterstützung für diesen Vorstoß erhielt Mitterlehner damals sowohl von Vizekanzler Spindelegger, als auch von der damaligen Finanzministerin Fekter, die diese Idee als grundsätzlich positiv bezeichnete.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, mit dem das Einkommensteuergesetz so geändert wird, dass die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen für die Kinderbetreuung als außergewöhnliche Belastungen sowohl hinsichtlich der betragsmäßigen Höhe als auch hinsichtlich der bestehenden Altersbeschränkung deutlich verbessert wird.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss gebeten.