1538/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Kleinunternehmerregelung

Ein Unternehmen zu gründen ist keine Raketenwissenschaft. In der Praxis geht aber viel Zeit durch die Abfolge der Amts- und Bankwege verloren. Gesellschaftsverträge, die kaum oder gar nicht von Standard-Satzungen abweichen, müssen von Notaren beglaubigt werden. (Voraus-)Zahlungen in der Anfangsphase belasten die oft angespannte Liquidität kleinerer Unternehmen unnötig und eine längerer Ausfall durch z. B. Krankheit kann für ein EPU das endgültige Scheitern bedeuten. Die Kleinunternehmerregelung ist eine sinnvolle Maßnahme, die allerdings an die heutige Zeit angepasst werden muss.

Besonders zu Beginn der Selbständigkeit ist es sehr schwierig einzuschätzen, ob die Umsatzgrenze von EUR 30.000 übertreten wird oder nicht. Trotzdem muss diese Entscheidung sofort und zu Beginn der Tätigkeit getroffen werden. Entwickelt sich der Umsatz besser als erwartet, werden alle Umsätze des Eröffnungsjahres steuerpflichtig. Deswegen fordern wir die Erhöhung der Umsatzgrenze auf EUR 50.000, die jährliche Valorisierung der Umsatzgrenze und die Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren die Umsatzgrenze zweimal um 25% ohne Nachzahlung überschreiten zu dürfen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehen eine Gesetzesinitiative vorzulegen welche die Kleinunternehmerregelung um folgende Punkte adaptiert:

·        Die Umsatzgrenze wird auf EUR 50.000 erhöht,

·        die Umsatzgrenze wird jährlich valorisiert und

·        in Zukunft darf die Umsatzgrenze zweimal (bisher einmal) um +25% überschritten werden ohne eine Nachzahlung auszulösen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss
vorgeschlagen.