1556/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.02.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Bruno Rossmann; Georg Willi, Freundinnen und Freunde

 

betreffend klima- und umweltbelastende Subventionen: schnellstmögliche Abschaffung von Begünstigungen für die Anschaffung bzw. den Betrieb von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Bereich

 

 

 

Im völkerrechtlich verbindlichen Weltklimaabkommen von Paris hat sich die Staaten-gemeinschaft zu einer Begrenzung der Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius und zu Anstrengungen verpflichtet, eine Begrenzung auf 1,5 Grad zu erreichen. Dafür sollen die globalen Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts Netto-Null betragen. Für Industriestaaten bedeutet dies eine vollständige Dekarbonisierung aller Sektoren bis zum Jahr 2050.

 

Diesen Beschluss gilt es in Österreich durch die Schaffung entsprechender gesetzlicher Rahmenbedingungen umzusetzen. Je früher der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieressourcen eingeleitet wird, desto kosteneffizienter wird diese Umstellung von statten gehen und desto größer sind die wettbewerblichen Vorteile österreichischer Wirtschaftstreibenden und der Industrie.

 

Wie eine aktuelle Untersuchung des Wirtschaftsforschungsinstituts (Kletzan, D., Köppl, A., Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr, publiziert im Februar 2016) ergab, setzt die aktuelle Steuerpolitik jedoch Anreize in die entgegengesetzte Richtung. Rund 4 Mrd. Euro werden jährlich allein für die in dieser Studie erfassten umwelt- und klimaschädlichen Subventionen aufgewendet. Auf die erfassten Subventionen im Sektor Verkehr entfällt dabei allein die Hälfte dieses Betrags.

 

Prominenten Stellenwert unter diesen Fehlanreizen im Sinne der klimapolitischen Herausforderungen nehmen die steuerlichen Begünstigungen für die Anschaffung bzw. den Betrieb von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Bereich ein. Dabei geht es um die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe, die abseits des Blaulichtsektors überdenkenswert scheint, um bestimmte Befreiungen von der Kraftfahrzeug- bzw. Versicherungssteuer sowie um die in der derzeitigen Ausprägung hinterfragenswerte Vorsteuerabzugsregelung für Fiskal-Lkw, zu deren klimaschutz- und umweltgerechter Reform zumindest die nötige Vorab-Debatte auf EU-Ebene initiiert werden sollte. Auch unter vorläufiger Hintanstellung des letztgenannten Punktes geht es um ein jährliches Steuerausfalls-/Subventionierungsvolumen von um die 100 Mio Euro (vgl. Kletzan-Slamanig, Köppl, 2016, S. 66-67).


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im Sinne einer Lenkungswirkung in Richtung energie- und emissionseffizienter Gestaltung des Sektors Verkehr die diesbezüglich nachteiligen Begünstigungen für die Anschaffung bzw. den Betrieb von Kraftfahrzeugen im gewerblichen Bereich schnellstmöglich zu beseitigen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.