1598/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.03.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend ein drittes humanitäres Aufnahmeprogramm (Resettlement)


Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge, die wegen fortwährender Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär ausgerichtetes Programm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat dauerhaft aufzunehmen und zu integrieren. Resettlement ist somit zugleich ein Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge. Weltweit erkennen immer mehr Länder, auch in der Europäischen Union, die Bedeutung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen - etwa Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren, Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische Flüchtlinge aus der Türkei im Jahr 1991.

Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 Personen, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusammenarbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. 250 syrische Flüchtlinge wurden darüber hinaus im Rahmen der Familienzusammenführung in Österreich aufgenommen, dieses Programm ist ebenfalls abgeschlossen. Es fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien, das die Aufnahme von weiteren 1000 Personen vorsieht: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen (laut Auskunft der Innenministerin im Menschenrechtsausschuss am 9.3.2016 befinden sich 1392 der insgesamt 1500 Personen nunmehr in Österreich).Zwar beteiligt sich Österreich momentan an einem Resettlementprogramm der EU, das die Aufnahme von 444 Flüchtlingen in Österreich vorsieht; ein eigenes - drittes - humanitäres Aufnahmeprogramm, das eine regelmäßige und gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Österreich jedoch bislang nicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit UNHCR eine Vereinbarung über ein drittes humanitäres Aufnahmeprogramm zum regelmäßigen und gesteuerten Resettlement von Flüchtlingen zu treffen.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte
vorgeschlagen.