1598/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 16.03.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
betreffend ein drittes humanitäres Aufnahmeprogramm (Resettlement)
Resettlement definiert sich als die Neuansiedlung besonders
schutzbedürftiger Flüchtlinge, die wegen fortwährender
Verfolgungsrisiken auf absehbare Zeit weder in ihre Heimatländer
zurückkehren, noch in ihren jeweiligen Erstzufluchtsstaaten adäquaten
Schutz und dauerhaft Aufnahme finden können. Als humanitär
ausgerichtetes Programm umfasst es den Transfer von Flüchtlingen aus dem
Erstzufluchtsstaat mit dem Ziel, diese in einen aufnahmebereiten Staat
dauerhaft aufzunehmen und zu integrieren. Resettlement ist somit zugleich ein
Schutzinstrument und eine dauerhafte Lösung für Flüchtlinge.
Weltweit erkennen immer mehr Länder, auch in der Europäischen Union,
die Bedeutung von Resettlement als wirksames Instrument der internationalen
Flüchtlingspolitik an. Auch Österreich hat in der Vergangenheit neben
Flüchtlingen, die in Österreich um Asyl angesucht haben, immer wieder
Menschen in akuten Not- oder Krisensituationen aufgenommen - etwa
Flüchtlinge aus Uganda, Chile und dem Irak in den 1970er Jahren,
Indochinaflüchtlinge in den 1970er und 1980er Jahren sowie irakische
Flüchtlinge aus der Türkei im Jahr 1991.
Im Rahmen des ersten Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge wurden 250 Personen, die besondere Schutzbedürfnisse aufweisen, 2014 in Zusammenarbeit mit UNHCR in Österreich aufgenommen. 250 syrische Flüchtlinge wurden darüber hinaus im Rahmen der Familienzusammenführung in Österreich aufgenommen, dieses Programm ist ebenfalls abgeschlossen. Es fand eine Nachfolge im zweiten humanitären Aufnahmeprogramm Syrien, das die Aufnahme von weiteren 1000 Personen vorsieht: dieses Programm wird momentan zweigeteilt durchgeführt und ist noch nicht abgeschlossen (laut Auskunft der Innenministerin im Menschenrechtsausschuss am 9.3.2016 befinden sich 1392 der insgesamt 1500 Personen nunmehr in Österreich).Zwar beteiligt sich Österreich momentan an einem Resettlementprogramm der EU, das die Aufnahme von 444 Flüchtlingen in Österreich vorsieht; ein eigenes - drittes - humanitäres Aufnahmeprogramm, das eine regelmäßige und gesteuerte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen von Resettlement ermöglichen würde, existiert in Österreich jedoch bislang nicht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert,
mit UNHCR eine Vereinbarung über ein drittes humanitäres Aufnahmeprogramm
zum regelmäßigen und gesteuerten Resettlement von Flüchtlingen
zu treffen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an
den Ausschuss für Menschenrechte
vorgeschlagen.