1599/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Laut Bundesverfassung hat der Rechnungshof die Aufgabe, die Gebarung der gesetzlichen beruflichen Vertretungen zu prüfen. Der Artikel 127 b B-VG legt fest, dass der Bericht nach Vorlage an den Vertretungskörper zu veröffentlichen ist, bleibt aber unklar bei der Frage wann, in welcher Form und durch wen. Im Rechnungshofgesetz wird diese Frage teilweise beantwortet, dass nämlich der Vorsitzende des Vertretungskörpers die Veröffentlichung zu veranlassen habe. Die Frage der Form und des Zeitpunkts wird auch hier nicht geklärt.

Dadurch entsteht die unbefriedigende Situation, dass Berichte nicht der Allgemeinheit, sondern nur einem kleinen Kreis bekannt gemacht werden, dass die Veröffentlichung teilweise nicht vollständig oder auch verzerrt erfolgt und dass oft Jahre bis zur Veröffentlichung vergehen.

Die Kammern nehmen innerhalb der Prüftätigkeit des Rechnungshofs eine Sonderrolle ein, die anderen selbständigen Körperschaften, etwa den Sozialversicherungen, der Hochschülerschaft oder den Parteiakademien nicht gewährt wird. Dies ist nicht gerechtfertigt, da die Kammern über das Statut der Pflichtmitgliedschaft vom Staat privilegiert sind und überdies teilweise in der Verfassung verankert und abgesichert sind. Diese Sonderstellung ist gleichzeitig eine Verpflichtung zu Transparenz und Offenheit.

Die Kammern vertreten überdies mehrfach die Meinung, dass Unternehmen, in die sie Tätigkeiten auslagern und deren Anteile sie besitzen, nicht der Rechnungshof­kontrolle unterliegen. Das schafft vor allem beim Vollzug des Medientransparenzgesetzes Lücken, die vom Gesetzgeber nicht gewollt waren.

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die Prüftätigkeit des Rechnungshofs hinsichtlich der gesetzlichen beruflichen Vertretungen an die sonst übliche Prüfpraxis angeglichen und damit die uneingeschränkte Veröffentlichung von Prüfberichten über Kammern durch den Rechnungshof zeitgleich mit der Fertigstellung der Berichte sichergestellt wird.

 

Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, dem Nationalrat eine rechtliche Klarstellung vorzulegen, wonach sich die Prüfzuständigkeit des Rechnungshofs auch auf Gesellschaften bezieht, die von Kammern beherrscht werden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss  vorgeschlagen.