1618/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 17.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Georg Willi, Josef Schellhorn, Leopold Steinbichler

und weiterer Abgeordneter

betreffend klare gesetzliche Regelung für eine unbürokratische und belastungsfreie kurzfristige Mitarbeit von Familienangehörigen in Gastronomiebetrieben

 

 

 

Familienbetriebe – und dabei insbesondere Gastronomiebetriebe – sind sehr häufig auf die Mithilfe von Familienangehörigen, wie Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern etc. angewiesen.

Seit 1. Jänner 2015 gibt es zwar ein zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der Wirtschaftskammer Österreich und dem Bundesministerium für Finanzen vereinbartes Merkblatt über die familienhafte Mitarbeit, in welchem sinngemäß festgehalten wird, dass bei Familienangehörigen, die für ihre Arbeit kein Entgelt beziehen, auch kein Dienstverhältnis angenommen wird.

 

Die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft schränkt jedoch in diesem Zusammenhang ein, dass dieser Leitfaden nur eine Richtschnur oder Orientierungshilfe ist, und weiterhin jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist.

Demzufolge kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten und Strafzahlungen bei der kurzfristigen Beschäftigung von Familienangehörigen in Gastronomiebetrieben in Zusammenhang mit der Frage des Erfordernisses einer Anmeldung bei der Sozialversicherung.

 

Sehr treffend brachte der Tourismussprecher der ÖVP Abg. Gabriel Obernosterer die Problematik auf den Punkt, wenn er in der Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2015 folgendes feststellte:

„(…) Jetzt kommen wir zu einem Thema, das wir schon lange am Tisch haben: die freiwillige Mithilfe des Familienverbandes zu Hause im Gasthof. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig!) Da habe ich folgende Bitte: Setzen wir jetzt endlich einmal um (Beifall der Abg. Dietrich), dass ich als Vater – ich bin als Nationalrat inzwischen als Beamter gemeldet –, wenn ich am Wochenende einmal zufällig zu Hause bin und bei uns drei Busse kommen und ich mich hinter die Theke stelle, wie ich es 30 Jahre lang gemacht habe, und das Bier zapfe oder ein paar Teller abräume, nicht angezeigt werde, wenn eine Kontrolle kommt, und mein Sohn nicht bestraft wird, weil ihm der Vater ein paar Stunden ausgeholfen hat. Dasselbe gilt für die Kinder. Diese Bürokratie und diese Hindernisse, die müssen wir abbauen, um dem Wirt am Land das Überleben zu sichern! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)


Bereits am 27. Mai 2015 äußerte sich Abgeordneter Obernosterer in der Sitzung des Sozialausschusses zu diesem Thema wie folgt:

„ÖVP-Abgeordneter Gabriel Obernosterer nutzte die Debatte dazu, um eine unbürokratische Lösung für die freiwillige Mithilfe engster Familienangehöriger in Gaststätten zu fordern. Es komme immer wieder vor, dass Eltern, Großeltern oder Kinder mit Anzeigen konfrontiert würden, wenn sie wegen eines unerwartet regen Betriebs einspringen und aushelfen, schilderte er. Es gebe zwar ein Merkblatt für die Behörden, sagte Obernosterer, dieses biete aber keine ausreichende Rechtssicherheit.“

 

Noch konkreter wird Obernosterer am 28. Mai 2015:

„Obernosterer will Rechtssicherheit für Familienmitarbeit in Gastronomie und Tourismus

Utl.: ÖVP-Tourismussprecher schlägt Entschließungsantrag betreffend Sozialversicherung von Familienangehörigen in Gastronomie und Tourismus vor

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die geringfügige Mitarbeit oder kurzfristige Aushilfe durch Familienangehörige in Gastronomie oder Tourismus stellt eine Notwendigkeit dar, um flexibel auf die Bedürfnisse der Gäste reagieren zu können. Andererseits ist die genaue Abgrenzung zwischen dieser familiären Mitarbeit und einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nicht nur rechtlich schwierig, sondern auch in komplexer Weise von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Das stellte heute, Donnerstag, ÖVP-Tourismussprecher Abg. Gabriel Obernosterer fest. Er hat daher gestern in der Sitzung des Sozialausschusses vorgeschlagen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu formulieren, mit dem Rechtssicherheit geschaffen werden soll.“

(OTS0050 vom 28.05.2015)

 

Aktualität hat dieser Antrag kürzlich durch einen einstimmig erfolgten Beschluss im Kärntner Landtag erhalten, wie auch auf der homepage der Kärntner ÖVP nachzulesen ist:

 

VP-Wieser und VP-Obernosterer: Rechtssicherheit für Mitarbeit in Familienbetrieben

 

Wirtschaftsausschuss spricht sich einstimmig für klare Regelungen im Sozialversicherungsrecht aus. Nationalrat und Sozialministerium sind nun am Zug.

Im Wirtschaftsausschuss des Kärntner Landtages wurde heute ein Antrag der Kärntner Volkspartei behandelt, der sich für Vereinfachungen und Erleichterungen bei familiärer Mitarbeit in Gastronomie- und Tourismusbetrieben ausspricht. „Es freut mich zu berichten, dass sich der Wirtschaftsausschuss einstimmig dafür ausgesprochen hat und den Bund auffordert, durch Änderungen im Sozialversicherungsrecht künftig Rechtssicherheit zu schaffen.“, so der Vorsitzende, VP-LAbg. Franz Wieser im Anschluss an die heutige Sitzung.

Bekanntlich gibt es auf Ebene der Sozialversicherung, der Sozialpartner und der Wirtschaftskammer eine Einigung die in Form eines Merkblattes festgelegt wurde. Darin hat man sich darauf verständigt, dass Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen ohne Anmeldung im Betrieb mitarbeiten können. „Durch eine gesetzliche Verankerung dessen schafft man für klein- und mittelständische Betriebe endlich Rechtssicherheit.“, erläutert VP-Wieser und führt weiters aus: „Es kann nicht sein, dass beispielsweise ein Elternteil, der in Pension ist, seinem Sohn im gemeinsamen Familienbetrieb nicht kurzfristig aushelfen darf.“ Über den heutigen Beschluss in Kärnten freut sich auch VP-NR Gabriel Obernosterer: „Es liegt nun am Bund, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür umzusetzen. Dafür werde ich mich einsetzen!“

19.01.2016


Mittlerweile wurde dieser Antrag auch bereits im Landtag EINSTIMMIG beschlossen.

„Daher freut es mich, dass wir dazu einen einstimmigen Beschluss im Landtag fassen konnten!", so der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, LAbg. Franz Wieser, gestern (Anm.: 28.01.2016) im Kärntner Landtag.

 

 

 

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, Möglichkeiten für wirksame Vereinfachungen und Erleichterungen sowie für mehr Rechtssicherheit bei unentgeltlichen, kurzfristigen oder aushilfsweisen betrieblichen Tätigkeiten von Angehörigen insbesondere in Gastronomie und Tourismus zu erarbeiten und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesvorschlag vorzulegen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht ersuchen die unterfertigten Abgeordneten um Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales.