1701/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 18.05.2016
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EntschlieSSungsantrag
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen
betreffend Belastungen für Studierende aus Drittstaaten abbauen
Österreichs Universitäten sind Magneten der Neuzuwanderung etabliert - beinahe jede achte Zuwanderung in Österreich ist eine studentische Neuzuwanderung. Damit hat Österreich einen Spitzenplatz in Europa inne. Die Attraktivität liegt wohl hauptsächlich am sehr einfachen Zugang zu den Hochschulen. Ausländische Studierende werden aber nicht nur als Nutznießer des heimischen Hochschulsystems gesehen, die nur ein Studium in Österreich absolvieren, sondern auch als Hochqualifizierte, die gesuchte Arbeitnehmer sind.
Dabei ist vor allem für Drittstaatsangehörige bereits während des Studiums eine finanzielle Hürde zu nehmen: Studierende aus Drittstaaten müssen als Nachweis ausreichender finanzieller Unterhaltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer bis zum 24. Lebensjahr EUR 487,53 pro Monat, ab dem 24. Lebensjahr EUR 882,78 pro Monat (Stand per 1.1. 2016) nachweisen.
Dieser plötzliche Sprung in der Höhe
nachzuweisender Unterhaltsmittel ist nicht begründbar und kann
schlimmstenfalls den Studienabbruch in einer weit fortgeschrittenen Phase des
Studiums erzwingen. Das ist weder für die Studierenden noch für die
jeweiligen Hochschulen eine sinnvolle Maßnahme.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird
aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Nachweis ausreichender
finanzieller Unterhaltsmittel für die Studienaufenthaltsdauer von
Drittstaatsangehörigen von Studienbeginn bis zum Studienende in
gleichbleibender Höhe zu erbringen ist."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.