171/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 29.01.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz, Dr. Lintl, Weigerstorfer  

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend „Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe“

 

Ein Blindenführhund kann für hochgradig Sehbehinderte und Erblindete ein Ersatz des verlorenen Augenlichtes sein und ist auf Zeit gesehen die wesentlich kostengünstigere Variante, um diesen Menschen die Bewältigung der Erfordernisse des Alltags ohne Inanspruchnahme von teurem Pflegepersonal zu gewährleisten.

Dazu ist aber eine gesetzliche Verankerung wie in Deutschland und in der Schweiz erforderlich, damit auch in Österreich Blindenführhunde als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt und somit von der öffentlichen Hand mit finanziert werden können.

 

Ein gut ausgebildeter Blindenführhund – das zeigt die Erfahrung – ist ein verlässlicher und treuer Weggefährte, Partner und Freund der/des Betroffenen und übernimmt darüber hinaus eine nicht zu unterschätzende psychologische und therapeutische Komponente. Der Hund reflektiert die Zuneigung der Bezugsperson total, stellt sich voll auf den blinden Menschen ein und vermittelt der/dem Betroffenen das Gefühl von Sicherheit, Selbständigkeit und Unabhängigkeit.

 

Die Anschaffungskosten für einen gut ausgebildeten Blindenführhund können sich aber viele Blinde und hochgradig Sehbehinderte nicht leisten. Wie erwähnt, gibt es in Deutschland und auch in der Schweiz bereits eine gesetzliche Regelung, wonach Blindenführhunde als offiziell anerkannter „Reha-Behelf“ gelten - diese Maßnahme sollte auch in Österreich realisierbar sein.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe vorsieht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.