1715/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 19.05.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen
betreffend Transparenz der Finanzen der
Österreichischen
Hochschüler_innenschaft
Die österreichischen Studierenden finanzieren mit ihren Pflichtbeiträgen die Österreichische Hochschüler_innenschaft. Dennoch besteht für sie keinerlei Möglichkeit sich über die gewissenhafte Nutzung ihrer Beiträge zu informieren, da das Kontrollrecht ausschließlich den Mandataren der Österreichischen Hochschüler_innenschaft vorbehalten ist.
Standard ist bereits, dass gemäß Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz §40 (4) Jahresvoranschlag und Jahresabschluss samt Prüfbericht mindestens zwei Wochen vor Genehmigung zur öffentlichen Einsicht in den Räumen der jeweiligen Österreichischen Hochschüler_innenschaft aufliegen und auch das Datum dieser Einsicht auf der Homepage der Körperschaft veröffentlicht werden müssen.
Im Sinne vorbildlicher und erweiterter
Transparenz sollte den Studierenden jedoch deutlich mehr Einblick gewährt
werden. Studierende sollen die Möglichkeit bekommen, Einblick in alle
Finanzen der Österreichischen Hochschüler_innenschaft, sowie in
Rücklagen, Beteiligungen oder Stiftungen zu erhalten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der
Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird
aufgefordert, eine Novelle des Hochschülerinnen- und
Hochschülerschaftsgesetz vorzulegen, das verpflichtende erweiterte
Einsichtnahme für Studierende in die Finanzen der Hochschülerschaft vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.