1747/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Kassasturz in der Sozialversicherung

 

Die Anfragebeantwortung 8126/AB vom 25.April 2016 durch das BMASK hat folgendes ergeben:

·        2015 zahlte das AMS Pensionsversicherungsbeiträge für 104.283 arbeitslose EU-Bürger

·        2015 zahlte das AMS Pensionsversicherungsbeiträge für 110.281 arbeitslose Drittstaatsangehörige

·        2015 zahlte das AMS Pensionsversicherungsbeiträge für 9.385 arbeitslose Asylberechtigte

·        2015 zahlte das AMS Pensionsversicherungsbeiträge für 2.471 arbeitslose subsidiär Schutzberechtigte

 

·        2015 zahlte das AMS Krankenversicherungsbeiträge für 106.156 arbeitslose EU-Bürger

·        2015 zahlte das AMS Krankenversicherungsbeiträge für 111.373 arbeitslose Drittstaatsangehörige

·        2015 zahlte das AMS Krankenversicherungsbeiträge für 9.414 arbeitslose Asylberechtigte

·        2015 zahlte das AMS Krankenversicherungsbeiträge für 2.475 arbeitslose subsidiär Schutzberechtigte

 

·        2015 zahlte das AMS Unfallversicherungsbeiträge für 24.951 arbeitslose EU-Bürger

·        2015 zahlte das AMS Unfallversicherungsbeiträge für 34.502 arbeitslose Drittstaatsangehörige

·        2015 zahlte das AMS Unfallversicherungsbeiträge für 5.737 arbeitslose Asylberechtigte

·        2015 zahlte das AMS Unfallversicherungsbeiträge für 1.703 arbeitslose subsidiär Schutzberechtigte

 

 

 

Diese Zahlen belegen, dass es dringend notwendig ist, einen Kassasturz in der Sozialversicherung umzusetzen, um  die tatsächlichen Kosten der Zuwanderung in den österreichischen Sozialstaat aufzulisten. Neben den angeführten Zahlungen des AMS an die Sozialversicherungsträger für arbeitslose Ausländer kommen auch noch Zahlungen aus dem Titel Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Mindestsicherung und AMS-Schulungen dazu.

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der die jährlichen Transferzahlungen des Arbeitsmarktservice bzw. der Arbeitslosenversicherung für  EU-Bürger, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in an Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsträger auflistet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.