1758/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Steinhauser, Dr. Scherak

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kompetenzen des Bundespräsidenten und allfällige Reform dieser Kompetenzen“

 

 

Im Rahmen der Bundespräsidentenwahl 2016 kam es zu Diskussionen darüber, ob die Kompetenzen des Bundespräsidenten, die durch die B-VG Novelle 1929 in ihrer heutigen Form festgeschrieben wurden, noch den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts entsprechen oder ob die zwischenzeitliche Entwicklung der demokratischen Republik Österreich eine Optimierung der Kompetenzen des Bundespräsidenten verlangt.

 

Es bringen daher die Antragssteller diesen Entschließungsantrag mit der Absicht ein, über das Thema des Antrages in einem noch einzusetzenden Unterausschuss des Verfassungsausschusses eine vertiefte Diskussion unter Beiziehung von Expertinnen und Experten durchzuführen. Mit diesem Entschließungsantrag soll weiters der Bundesminister für Verfassung, Medien und Kultur ersucht werden, den Leiter des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst und die zuständigen Expertinnen und Experten zur Unterstützung des Unterausschusses des Verfassungsausschusses zur Verfügung zu stellen, weil beabsichtigt ist, die Ergebnisse der Beratungen in einen Initiativantrag münden zu lassen.

 

Der Unterausschuss soll sich insbesondere mit dem Verhältnis zwischen Bundespräsident, Bundesregierung und Nationalrat, dem System der Gewaltentrennung und Checks und Balances sowie der Rolle des Bundespräsidenten im Gesetzgebungsverfahren befassen.

 

Schließlich soll sich der Unterausschuss mit den Detailkompetenzen des Bundespräsidenten befassen.

 

Die nachstehenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Verfassungsausschuss wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Verfassung, Medien und Kultur wird ersucht, den Leiter des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst und die zuständigen Expertinnen und Experten zur Unterstützung des Unterausschusses des Verfassungsausschusses zur Verfügung zu stellen.“

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss