1763/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Steinbichler

Kollegen und Kolleginnen

betreffend „Einsatz von Thermotransferpapier

 

Kassenbons und andere Rechnungsbelege, wie auch diverse Tickets werden auf "Thermopapier" gedruckt. Allerdings weist Thermopapier zwei große Nachteile auf: Zum einen verblasst der Druck nach einiger Zeit, was die Lesbarkeit stark beeinträchtigt. Setzt man dieses Papier direktem Sonnenlicht oder Wärme aus, wird die Haltbarkeitsdauer zusätzlich noch verkürzt. Ob für Steuererklärung oder bei Reklamation, bei der Rechtsdurchsetzung Garantie- und Gewährleistungsfristen) stellt ein unlesbarer Beleg ein großes Problem dar. Relevant ist dies auch für die unlängst beschlossene Registrierkassenpflicht, denn neben der bestehenden Belegerteilungspflicht für Unternehmen wird auch eine Belegannahmepflicht für Konsumenten eingeführt. Würde die Umsatzgrenze für die Registrierkassenpflicht auf 30 000 EUR (statt der aktuellen 15 000 EUR) gesenkt werden, fiele rund ein Drittel der Menge an Kassabons weg (gerade bei Kleinstbeträgen). Dies wäre auch aus ökologischer Sicht förderlich.

 

Ein noch größeres Problem stellt die in der thermoreaktiven Beschichtung des Papiers häufig in hoher Konzentration vorkommende Chemikalie Bisphenol A (BPA) dar. Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die die von BPA ausgehenden Gefahren dokumentieren. Fasst man das Papier an, kann allein dies die BPA-Belastung des Körpers in die Höhe schnellen lassen. Dies ist vor allem für Kassiererinnen und Kassierer problematisch. BPA gelangt außerdem umso einfacher und schneller durch die Haut, wenn Sie zuvor Ihre Hände mit Desinfektionsmittel oder Seife gewaschen oder eine Handcreme verwendet haben.Mittlerweile ist auch bekannt, dass der Ersatzstoff Bisphenol S (BPS) ebenso bedenklich ist.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass bei der Verwendung von Thermotransferpapier im Handel die gesetzlich erforderliche Mindestlesbarkeit gewährleistet wird.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen