1776/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.06.2016
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EntschlieSSungsantrag

 

 

der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc.; Philip Kucher; DI Gerhard Deimek; Claudia Gamon, MSc; Ulrike Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend Evaluierung der Forschungsprämie

 

 

Die Forschungsprämie hat sich in den letzten Jahren als effizientes und mit geringem bürokratischem Aufwand verknüpftes steuerliches Instrument bewährt. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des österreichischen Innovationssystems und ein ganz wesentlicher Standortfaktor.

 

Die empirischen Analysen im Rahmen der F&E-Systemevaluierung 2008 haben gezeigt, dass nachhaltige Fördereffekte nur von jenen Unternehmen realisiert werden, die sowohl die steuerliche Förderung, als auch Instrumente der direkten Förderung in Anspruch nehmen. (WIFO, 2009)

Im Rahmen der Budgetbegleitgesetze 2011 und im Sinne der Empfehlungen der Systemevaluierung wurde die bisherige Zersplitterung in der steuerlichen Forschungsförderung  beseitigt und auf ein einziges Instrument, die Forschungsprämie, konzentriert. Zusätzlich wurde die Forschungsprämie von 8 % auf 10 % angehoben. Das zweite steuerliche Förderinstrument, der Forschungsfreibetrag, wurde im Gegenzug abgeschafft. Durch die seit 1.1.2013 erforderliche FFG-Begutachtung für eigenbetriebliche Forschungsaktivitäten (FFG-Gutachten beurteilt  inhaltliche Voraussetzungen für Forschungsprämie) wurde zudem ein effizientes und unkompliziertes Instrument zur Stärkung der Steuergerechtigkeit neu geschaffen. Zum Begutachtungsprozess wurde 2014 eine Evaluierung durchgeführt. Diese kommt zu dem Fazit, dass die Implementierung gut angelaufen ist und das System von allen am Prozess Beteiligten als transparent, effizient und unkompliziert wahrgenommen wird. Danach wurde im Zuge der Steuerreform 2015/2016 die Forschungsprämie ab 2016 um weitere 2 %-Punkte auf 12 % angehoben.

 

Analog zu den Programmen der direkten Forschungsförderung ist auch für das steuerliche Förderinstrument der Forschungsprämie eine quantitative und qualitative Wirkungsevaluierung durchzuführen.

Um  sinnvolle und fundierte Rückschlüsse bei der Evaluierung der Forschungsprämie treffen zu können und das Risiko für grobe Verzerrungen (Ausreißereffekte) weitgehend zu reduzieren, hat es jedenfalls Daten von guter Qualität über einen ausreichend langen Zeitverlauf als Basis gebraucht. Seit Einführung der FFG-Begutachtung konnten nun ausreichend qualitative Daten als Grundlage für eine Evaluierung gesammelt werden.

 

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Auf Basis der mittlerweile bestehenden Daten, wird die Bundesregierung ersucht, die bereits geplante Evaluierung der Forschungsprämie bis 2017 durchzuführen““

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.