1783/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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EntschlieSSungsantrag

Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe des Arbeitsmarktservice (AMS)

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe des Arbeitsmarktservice (AMS)

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Menschen mit Behinderung sind in besonders hohem Ausmaß von Arbeitslosigkeit

betroffen. Während die Zahl der Arbeitslosen ohne Behinderung von 2014 auf 2015 um 9,9 Prozent gestiegen ist, stieg die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung im selben Zeitraum um 15,7 Prozent.

2007 hatte noch jeder siebente Arbeitslose eine Behinderung, 2015 schon jeder fünfte. Das ist ein Zuwachs von etwa einem Drittel.

Ein Nachteil für diese Personengruppe ist, dass Menschen mit Behinderung nicht als eigene Zielgruppe bei Maßnahmen zur Arbeitsintegration gelten, wie zum Beispiel Frauen, Ältere, Jüngere, Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Migrationshintergrund. Behindertenanwalt Erwin Buchinger forderte deshalb bei der Präsentation seiner Bilanz des Jahres 2015, dass Menschen mit Behinderung eine eigene Zielgruppe des AMS werden sollen.

Es müssen auch mehr Mittel für die Förderung Arbeitsloser mit Behinderung zur Verfügung gestellt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Förderung der Erwerbsintegration von Menschen mit Behinderung in die Budgetziele der UG 20 aufzunehmen und das Arbeitsmarktservice (AMS) damit zu beauftragen, Menschen mit Behinderung als eigene Zielgruppe mit verbindlichen Zielvorgaben und ausreichenden finanziellen Ressourcen zu definieren.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.