1785/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Werner Neubauer, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot der Altersdiskriminierung im Versicherungswesen

 

Glatz: Urteil gegen Generali-Versicherung wichtiges Signal

Utl.: Schlechterstellung für Ältere ist unzulässig – Pensionistenverband fordert Diskriminierungsverbot in die Verfassung!

Als "wichtiges Signal" begrüßt Harald Glatz, Konsumentenschutzsprecher des Pensionistenverbandes Österreichs, die erfolgreiche Klage des Vereins für Konsumentenschutz (VKI) gegen die Generali-Versicherung aufgrund altersdiskriminierender Klauseln. "Der Pensionistenverband kämpft mit voller Kraft gegen alle Formen der Altersdiskriminierung! Eine Schlechterstellung aufgrund des Alters ist unzulässig, schändlich und wird von uns nicht kampflos hingenommen", stellt Glatz klar. Der Pensionistenverband fordert daher die Verankerung eines Diskriminierungsverbots auf Grund des Alters in der Österreichischen Bundesverfassung.

"Schändlicherweise werden ältere Menschen in vielen Bereichen des Lebens noch immer diskriminiert. Täglich wenden sich Senioren an den Pensionistenverband, die größte und stärkste Seniorenorganisation Österreichs und berichten über Fälle von Schlechterstellungen und Diskriminierung. Diese reichen von einem abgelehnten Kreditantrag/Kreditkartenantrag/Autovermietungs-Vertrag etc. aufgrund des ‚Risikofaktors Alter' bis hin zu Diskriminierungen am Arbeitsmarkt", kritisiert Glatz. "Dass sich die Generali-Versicherung in ihren Bedingungen für die Unfallvorsorge per Klausel die Möglichkeit von ‚Altersumstellungen' bei Prämien und Leistungen ab dem 70. Lebensjahr vorsah, ist klar diskriminierend!", so Glatz, der darauf hofft, dass dieses Urteil rechtskräftig wird und abschließend klarstellt: "Das Urteil ist ein wichtiges Signal!

Aber die Fälle von Altersdiskriminierung sind zu zahlreich, umfassen zu viele Bereiche. Um Altersdiskriminierung wirklich einen starken Riegel vorzuschieben, muss das Diskriminierungsverbot aufgrund des Alters Teil unserer Verfassung werden!" http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160704_OTS0029/glatz-urteil-gegen-generali-versicherung-wichtiges-signal

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den Versicherungsgesellschaften verpflichtet sind, jegliche Form von Altersdiskriminierung in ihren AGBs zu beseitigen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.