1821/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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EntschIießungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Transparenz bei der Vergabe von Forschungsmitteln"

 

Der Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich analysiert auf den Seiten 34 – 44 unter anderem auch die Transparenz bei der Vergabe der Forschungsmittel. Damit es zu keinen Mehrfachförderungen desselben Projektes kommt, gibt es die Transparenzdatenbank. Leider musste der Rechnungshof feststellen, dass diese ausbaufähig ist, d.h. noch Mängel aufweist. Konkret lesen wir im RH-Bericht:

 

„Die Transparenzdatenbank genügte im gegenwärtigen Ausbaustadium nicht dem Erfordernis einer österreichweiten Forschungsförderungsdatenbank. Zum einen beinhaltete die Transparenzdatenbank bei den Bundesleistungen lediglich abgewickelte Zahlungen, nicht aber bestehende Förderungsanträge oder –zusagen; mögliche unerwünschte Mehrfachförderungen (derselben Projekte) konnten daher durch die implementierte Ausbaustufe der Transparenzdatenbank weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Zum anderen reichte auch die Tiefe der Datenerfassung für eine Forschungsförderungsdatenbank nicht aus (keine oder unzureichende Information zu Projekttitel oder -inhalt). Ferner fehlten in der Transparenzdatenbank — mangels einer weitgehen-den Vereinbarung zwischen Bund und Ländern bzw. einer entsprechenden Verfassungsbestimmung — jegliche personenbezogene Daten und Informationen über Auszahlungen von Länderleistungen.“[1]

 

Weiters kritisiert der Rechnungshof auch die komplexe und unübersichtliche Struktur der Forschungsfinanzierung und verlangt:[2]

 

-       eine einheitliche Datenbank, die Forschungsförderungsleistungen österreichweit umfassend und vollständig erfasst,

-       eine Prüfung, ob eine Integration der bestehenden länder- oder bundesspezifischen Datenbanken in eine umfassende österreichweite Forschungsförderungsdatenbank möglich wäre,

-       ein Gesamtüberblick über die F&E–Finanzierungsquellen der EU und über die F&E–Rückflüsse aus dem EU–Haushalt nach Österreich,

-       Ausweitung des Kreises der Zugriffsberechtigten bei der Bundesforschungsdatenbank um die Forschungsförderungsagenturen,

-       möglichst zeitnahe Eintragungen in die Bundesforschungsdatenbank, um einen Überblick über vergebene Forschungsförderungen und -aufträge auf einem aktuellen Stand zu ermöglichen.

 

Um international zu bestehen und weiterzukommen, müssen wir unsere Forschung stärken, leistungsfähiger machen und die begrenzten Ressourcen klug einsetzen. Ohne mehr auf Transparenz und damit bessere Effizienz des Mitteleinsatzes bei der Forschungsfinanzierung zu setzen, werden wir international nicht mithalten können.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden Entschließungsantrag:

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Wis-senschaft, Forschung und Wirtschaft werden ersucht, im Einvernehmen mit allen relevanten Ressorts eine aussagekräftige Transparenzdatenbank der Forschungsfinanzierung zu entwickeln, die allen Institutionen, die diese Informationen benötigen, zur Verfügung steht und laufend aktualisiert wird (d.h. auch laufende Anträge und Zusagen).“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.

 



[1] Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich, S. 38 - 39

[2] Rechnungshofbericht über die Forschungsfinanzierung in Österreich, S. 45 - 46