1828/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

EntschlieSSungsantrag

 

der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc.

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend der Evaluierung der Breitbandförderung im Rahmen der Breitbandstrategie 2020

 

Die Telekommunikationsinfrastruktur ist für den digitalen Wandel der Gesellschaft und Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Alle Lebensbereiche werden vom digitalen Wandel erfasst. Die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanbindungen ist entscheidend für die Zugänglichkeit zu Diensten und Anwendungen des täglichen Bedarfs, für Fragen der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft.

 

Aus diesem Grund hat die Bundesregierung bereits Ende 2012 die Breitbandstrategie 2020 mit der Zielsetzung des nahezu flächendeckenden Ausbaus von ultraschnellen Breitbandzugängen (mindestens 100 Mbit/s) bis 2020 vorgestellt. Zur Unterstützung der Zielerreichung wurde unter anderem durch die Bundesregierung die Hälfte der Multibandauktion für den Breitbandausbau zweckgewidmet, um in Form der „Breitbandmilliarde“ die Finanzierung von Fördermaßnahmen sicherzustellen. Die Umsetzung der Förderungsmaßnahmen erfolgt mit dem Masterplan zur Breitbandförderung mit vier aufeinander abgestimmten Instrumenten (Access, Backhaul, Leerverrohrung, AT:net) in drei Phasen.

 

Im Mai 2015 wurde die erste Ausschreibung (Ausschreibungssumme 40 Mio. Euro) zur Leerverrohrung gestartet, im November 2015 die erste Ausschreibung des Programms AT:net (Ausschreibungssumme 4,7 Mio Euro). Die zweite Ausschreibung Leerrohr, gestartet im Juni 2016 (Ausschreibungssumme 60 Mio. Euro) endet Ende September 2016. Ende des Jahres 2015 gab es bereits die ersten Ausschreibungen der Programme Access (Ausschreibungssumme 96 Mio. Euro) und Backhaul (Ausschreibungssumme 96 Mio. Euro). Somit wurden bis dato durch die Bundesregierung bereits rund 300 Mio. Euro zur Förderung des Breitbandausbaus bereitgestellt.

 

Mit dem bisherigen Fortschritt bei der Umsetzung des Masterplans zur Breitbandförderung scheint die Zielerreichung bis 2020 auf gutem Wege zu sein. Im Rahmen der Ausschreibungen hat sich auch gezeigt, dass in einigen Bereichen, wie beispielsweise der Verteilung der Mittel innerhalb der Bundesländer noch Optimierungsbedarf besteht, daher erscheint es zweckmäßig nach Abschluss der ersten Phase, die bisherige Umsetzung zu evaluieren, um die bis dahin gemachten Erfahrungen in die weiteren Fördermaßnahmen einfließen zu lassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, den bisherigen Vollzug des Masterplans zur Breitbandförderung mit Abschluss der ersten Phase zu evaluieren und einen Bericht über die Umsetzung und eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten zu erstellen und dem Nationalrat vorzulegen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.