1836/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel in Alten- und Pflegeheimen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Errichtung und der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. Daraus resultiert eine große Heterogenität bei Angebot und Qualität innerhalb der Pflegelandschaft. Auch die Rahmenbedingungen bei der Personalausstattung sind in Österreich sehr unterschiedlich.

 

Der Personalschlüssel, der im jeweiligen Landesrecht geregelt wird, gibt das Verhältnis der notwendigen Pflegepersonen für die jeweilige Anzahl an HeimbewohnerInnen vor. Es geht einerseits um die Quantität, d.h. wie viele HeimbewohnerInnen eine beschäftigte Person zu pflegen und betreuen hat. Es geht andererseits aber vor allem um die Qualität der Personalausstattung (Qualitätsschlüssel), dh. wie viele Beschäftigte aus den unterschiedlichen Personalgruppen (diplomiertes Personal, Fach/DiplomsozialbetreuerInnen, Heimhilfen/Pflegehilfen) beschäftigt sind.

 

Grundsätzlich wird die Berechnung des Personalbedarfs aufgrund der durchschnittlichen Anzahl der BewohnerInnen je Pflegestufe geführt. Obwohl die Pflegebedarfseinschätzung im Rahmen des Pflegegeldverfahrens im Bundespflegegeldgesetz sowie der Einstufungsverordnung bundeweit einheitlich geregelt ist, gibt es dennoch neun unterschiedliche Personalschlüssel.

 

Qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung kann nur sichergestellt werden, wenn genug qualifiziertes Personal zur Verfügung steht, das auch gemäß seiner Ausbildung eingesetzt wird. Die pflegerischen Anforderungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung und dem Anstieg an chronischen Leiden, der Zunahme von Mehrfacherkrankungen in Folge des Alterungsprozesses sowie der wachsenden Zahl an demenzerkrankten Menschen enorm angestiegen.

 

Während die Anforderungen stetig wachsen, bleibt der Personaleinsatz seit Jahren unverändert. Bestehende Personalschlüssel berücksichtigen die steigenden Dokumentationsanforderungen, Fehlzeiten aufgrund von Urlaub und Krankenständen sowie Nachtzeiten viel zu wenig. Dies führt dazu, dass Beschäftigte unter Arbeitsverdichtung und zu wenig Zeit für BewohnerInnen leiden. Hohe psychische und physische Belastung für Beschäftigte resultieren in einer kurzen Verweildauer im Beruf. Eine Anpassung des Personalschlüssels an die Bedürfnisse von Beschäftigten und Gepflegten macht nicht nur Pflege- und Betreuungsberufe wieder attraktiver sondern hebt auch die Pflege- und Betreuungsqualität für BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen.

 

Mit der Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG-Novelle 2016) wurden keine Vorgaben gemacht, wie die einzelnen Berufsgruppen (künftige Dreiteilung) in der Praxis eingesetzt werden. Es ist zu befürchten, dass in Heimen künftig jene die Hauptlast der alltäglichen Pflege tragen, die kürzer ausgebildet und daher auch kostengünstiger angestellt werden können. Um die Pflege- und Betreuungsqualität aufrecht zu halten und Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern herzustellen, sind bundesweit einheitliche Mindestpersonalschlüssel eine dringende Notwendigkeit.

 

Die Forderung nach einem österreichweit einheitlichen Mindestpersonalschlüssel wird seit Jahren von Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Bundesverband der Alten- und Pflegeheime, Volksanwaltschaft, Pflegeverband, Rechnungshof sowie der Reformarbeitsgruppe Pflege unisono geteilt.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Finanzausgleichs-verhandlungen zum Pflegefondsgesetz mit den Ländern auch bundesweit einheitliche Struktur- und Ergebnisqualitätskriterien zu verhandeln.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.