1837/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein, Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Auslaufen der Pflegeassistenz-Ausbildung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 (GuKG-Novelle 2016) hat umfangreiche Verbesserungen für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege gebracht: erweitertes Tätigkeitsspektrum, Akademisierung etc.

Mit der GuKG-Novelle 2016 wurden aber auch umfassende Änderungen für die Pflegehilfe umgesetzt: So wurde diese zur „Pflegeassistenz“ aufgewertet und die einjährige Ausbildung verbessert. Weiters wurde die Pflegefachassistenz als neuer Beruf mit umfassenden Kompetenzen geschaffen (zweijährige Ausbildung auf Sekundarstufe II).

 

Das neue Berufsbild der Pflegeassistenz umfasst insbesondere die fachgerechte Durchführung der übertragenen pflegerischen Maßnahmen und ärztlichen Tätigkeiten unter regelmäßiger Aufsicht durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege. Zum Tätigkeitsbereich zählt beispielsweise die Durchführung von pflegerischen Maßnahmen, aber auch die venöse Blutentnahme, Verabreichung von Arzneimitteln, subkutanen Insulininjektionen, Wundversorgung, Sondenernährung.

 

Es wird vielfach kritisch gesehen, dass im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz nunmehr normiert ist, dass PflegeassistentInnen ab 2025 nur noch in Pflegeheimen und nicht mehr in Krankenanstalten eingesetzt werden können, anstatt diesen kurzen Ausbildungszweig auslaufen zu lassen. Diese Regelung wurde auf Druck der Länder eingeführt, weil diese in der personalintensiven Langzeitpflege einen Pflegeberuf forderten, der weniger kostet als die besser ausgebildeten PflegefachassistentInnen und diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen. Auf Kosten der pflegerischen Qualität für die PatientInnen wird hier versucht Geld einzusparen.

 

Für die PatientInnen und Beschäftigten in der Langzeitpflege müssten die gleichen Bedingungen gelten wie in Krankenanstalten. Weshalb nach einer angemessenen Übergangsfrist die Ausbildung zur Pflegeassistenz auslaufen sollte.

Der Assistenzberuf zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege sollte – vor allem aus Gründen der Qualitätssicherung – ausschließlich die zweijährig ausgebildete Pflegefachassistenz sein.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, das ein verbindliches Auslaufen der einjährigen Ausbildung zur Pflegeassistenz bis 2020 vorsieht.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.