1850/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Mag. Hauser, Dr. Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Berechtigung sonderpädagogischer Schulen, VS- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen

 

Grundsätzlich sind alle Parteien übereingekommen, die Inklusion auf allen Schulebenen weiter zu fördern und auszubauen. Im Bereich der sonderpädagogischen Schulen gibt es relativ einfach zu verwirklichende Modelle, wie man diese zu inklusiven Schulen machen könnte: Alle sonderpädagogischen Schulen erhielten die Berechtigung, Regelschulkindern auch Volks- bzw. NMS-Zeugnisse auszustellen, sodass im Sinne einer „umgekehrten Integration“ Volksschulkindern aus Regelschulen ermöglicht würde, an sonderpädagogischen Schulen ein Regelschul-Volksschul-Zeugnis zu erwerben. Dies gilt auch sinngemäß für NMS. Die Schulklassen würden sich aus drei bis vier Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und drei bis vier Kindern aus dem Regelschulsystem zusammensetzen. Solche Klassen wurden in der Vergangenheit bereits versuchsweise mit Erfolg eingerichtet. Die Akzeptanz derselben war aufgrund der Gruppengrößen und der Betreuung durch ausgebildete Sonderpädagogen sehr gut. Die Schüler bekommen ein VS- bzw. NMS-Zeugnis, in dem der zutreffende Förderplan festgehalten ist.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung wird aufgefordert, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sonderpädagogischen Schulen das Recht einzuräumen, VS- bzw. NMS-Zeugnisse ausstellen zu dürfen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.