1851/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 21.09.2016
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend "Abschluss von bilateralen Abkommen mit afrikanischen Staaten zur Errichtung von Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid"

 

 

Die Asylfrage ist weiterhin ein schwieriges und umfangreiches Thema, da sich, aufgrund ak-tueller Entwicklungen in benachbarten und auch entfernteren Staaten, neue Situationen und Zusammensetzungen von Flüchtlingsströmen ergeben. Nicht nur jene Flüchtlinge, die aktuell aus den Krisengebieten nach Europa kommen, sondern auch jene Flüchtlinge, die zum "regelmäßigen Betrieb" an den europäischen Grenzen gehören, mehren sich.

 

Es ist fraglich, wie man diesen Flüchtlingsstrom in den Griff bekommen kann. Derzeit werden insbesondere mehrere kurzfristig wirkende Maßnahmen gesetzt, jedoch fehlen nachhaltige Lösungen.

 

In dieser Situation muss schnell gehandelt werden. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Dauer der Asylverfahren und auf die Abschiebung von Personen gelenkt werden, die einen negativen Asylbescheid erhalten.

 

Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Menge an Flüchtlingen müssen Personen, die keinen Asylgrund vorweisen (wie z.B. reine Wirtschaftsflüchtlinge), möglichst schnell wieder außer Landes gebracht werden können, um dadurch Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten.

 

Ein großes Problem im Bereich der Abschiebungen besteht u.a. darin, dass z.B. Länder wie Marokko, Algerien oder Tunesien abgeschobene Flüchtlinge nicht zurücknehmen. Die Menschen, die - aus welchen formalen Gründen auch immer - nicht von ihrem Heimatland aufgenommen werden, belasten entweder unser Sozialbudget, oder sie tauchen in die Illegalität ab. Die EU ist mit einer gesamteuropäischen Lösung der Flüchtlingsproblematik bis jetzt kläglich gescheitert. Aus diesem Grund ist es notwendig, Wartecamps - ähnlich Schutzzonen - in Nord-afrika auf der Grundlage bilateraler Abkommen und in Kooperation mit den afrikanischen Ländern zu errichten und zu führen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Äußeres wird aufgefordert, sich für den Abschluss bilateraler Abkommen mit den nordafrikanischen Staaten einzusetzen, wobei diese Abkommen u.a. die gemeinsame Errichtung und Betreuung von Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid zum Inhalt haben sollen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.