1880/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 09.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Hebammen in die Schwangeren-Vorsorge

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Hebammen sind eine zentrale Säule der frauenzentrierten Geburtshilfe in Österreich. Ein eigenes Hebammengesetz regelt die Aufgaben und Pflichten von Hebammen in Österreich und ihre Befugnisse bei der gesetzlich definierten Schwangeren-Vorsorge. Dieses Programm ist in der Mutter-Kind-Pass Verordnung geregelt, das insgesamt fünf Untersuchungen der Schwangeren vorsieht.

 

Hebammen sind aufgrund ihrer Ausbildung dazu befugt, alle diese Untersuchungen durchzuführen. Wählt eine Schwangere die Untersuchung durch eine Hebamme, muss sie beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes derzeit jedoch mit Nachteilen rechnen: Sie bekommt das Kinderbetreuungsgeld ab dem 21. Lebensmonat des Kindes nur zur Hälfte ausbezahlt, wenn sie nicht alle fünf Untersuchungen von einem Arzt/einer Ärztin durchführen lässt. Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG Abs 1) wie auch die Mutter-Kind-Pass Verordnung schreibt für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes nämlich die Vorsorge durch einen Arzt/eine Ärztin vor.

 

Vor allem jene Frauen, die Schwangerschaft und Geburt nicht als Krankheit definieren wollen, und einen normalen Schwangerschaftsverlauf erwarten, bevorzugen die Betreuung während Schwangerschaft und Geburt durch eine Hebamme. Gleichzeitig ist durch die Hebammen-Betreuung auch ein hoher medizinischer Standard sichergestellt.

 

In Deutschland, wo Hebammen-Untersuchungen nach ärztlicher Anordnung oder nach ärztlicher Feststellung eines normalen Schwangerschaftsverlaufs im Rahmen der Schwangerenvorsorge gleichberechtigt möglich sind, lassen rund drei bis fünf Prozent der Schwangeren die Vorsorgeuntersuchungen von einer Hebamme durchführen. Auf Österreich hochgerechnet würden rund 2.300 bis 3.800 Frauen von dieser Art der Betreuung Gebrauch machen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der für Frauen mit normalem Schwangerschaftsverlauf die Wahlfreiheit zwischen Hebammen- und ÄrztInnenbetreuung im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ohne finanzielle Nachteile (etwa beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes) ermöglicht.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.