1924/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Philip Kucher, Eva-Maria Himmelbauer, BSc., Dr. Ruperta Lichtenecker, Ulrike Weigerstorfer, Claudia Angela Gamon, MSc.

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend der Evaluierung der österreichischen Forschungsförderung

 

Mit dem Bericht Bund 2016/8 hat der Rechnungshof die Forschungsfinanzierung in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene analysiert.

Der Rechnungshof stellte dabei für das Jahr 2015 fest, dass von öffentlichen Einrichtungen insgesamt ca. 3,8 Mrd. € in die Finanzierung von Forschung investiert wurden, wovon mit ca. 84% der Bund den Hauptanteil trug. Dabei stellte er ebenfalls fest, dass die Plausibilität der F&E Mittel des Bundes – gemessen nach dem Frascati-Handbuch der OECD – bei über 96 Prozent lag.

 

Am 15.11.2016 ergaben die von EUROSTAT vorgestellten Zahlen, dass Österreich mit einer Forschungsquote von 3,07 Prozent (des BIP) nach Schweden mit 3,26 Prozent innerhalb der EU um einen Platz aufholen konnte und nunmehr über die zweithöchste Forschungsquote innerhalb der Union verfügt. Im Lichte dieser positiven Entwicklung muss unser Ziel sein, die Österreichische Forschungsförderung weiter zu entwickeln um auch künftig an der Weltspitze zu stehen.

 

Dennoch kritisierte der Rechnungshof die Vielzahl an verschiedenen Akteuren in der Österreichischen Forschungsfinanzierung, insbesondere hob er die Mehrfachstrukturen auf Bundes- und Landesebene hervor. Eine genauere Analyse ist daher notwendig, um festzustellen wo im Detail Optimierungspotenzial in der Forschungsförderung besteht.


Auch die vom Rechnungshof angeführte Kosten-Nutzen-Analyse einer Forschungsförderungsdatenbank muss durchgeführt werden um den genauen Zweck und die Funktionalität einer solchen und eine allfällige Integration in bereits bestehende Datenbanken zu prüfen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

“Die Bundesregierung wird ersucht im Sinne des Rechnungshofberichts zur Forschungsfinanzierung (2016/8) eine Evaluierung der österreichischen Forschungsförderungslandschaft vorzunehmen. Unter Berücksichtigung der im Frühjahr 2017 vorliegenden aws und FFG Evaluierungsergebnisse und unter Berücksichtigung internationaler best practice Beispiele sollen bis Ende 2017 umfassende Optimierungsvorschläge betreffend Struktur und Finanzierung erarbeitet werden. Diese sollen auch in den „OECD Review über das österreichische FTI-Ökosystem“ einfließen, auf dessen Basis die Bundesregierung gemäß MRV vom 08.11.2016 die FTI Strategie für den Zeitraum nach 2020 erarbeiten wird. Ebenfalls 2017 soll eine Kosten-Nutzen-Analyse einer Forschungsförderungsdatenbank durchgeführt werden.”

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.