1934/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.11.2016
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend Finanzierung von gewaltsamen Konflikten bei der Rohstoffbeschaffung unterbinden
BEGRÜNDUNG
Jedes Jahr werden Zinn, Wolfram, Tantal und Gold im Wert von mehreren Millionen Euro aus Konfliktregionen wie etwa der Demokratischen Republik Kongo, Zimbabwe oder Kolumbien in die EU importiert. Bis dato existiert in der EU noch keine bindende Gesetzgebung, die Unternehmen verpflichtet, verantwortungsvoll und transparent Handel mit diesen Mineralien zu betreiben. Am 22.11.2016 kam es erstmals zu einer Einigung auf europäischer Ebene, durch eine EU Verordnung Rahmenbedingungen zu schaffen, um den in Kriegs- und Krisenregionen bewaffneten Gruppen und Organisationen tatsächlich den Geldhahn abzudrehen. Doch der nun erzielte Kompromiss hat Schlupflöcher. Denn die Mehrheit von Unternehmen in der Verarbeitungskette von problematischen Rohstoffen, wie etwa Händler und Importeure von bereits weiterverarbeiteten Rohstoffen sowie Hersteller von Endprodukten, bleiben von den Maßnahmen zur verantwortungsvollen Beschaffung ausgeschlossen; auch außereuropäische Unternehmen, die europäische Firmen beliefern, sind nicht betroffen.
Nur für den Upstream-Bereich der Wertschöpfungskette, also für Importeure von unverarbeiteten Rohstoffen, insbesondere Schmelzer und Veredler, soll die verpflichtende Regelung gelten, dafür zu sorgen, dass Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold nicht aus Konflikt- und Hochrisikogebieten stammen. Verarbeitende Betriebe in der EU könnten somit Rohstoffe von Schmelzen außerhalb der EU beziehen, die keiner Kontroll- und Sorgfaltspflicht unterliegen. D.h. Unternehmen wie beispielsweise Philipps kann Produkte auf den Markt bringen, die Konfliktmineralien beinhalten, da Hersteller von Smartphones oder Tablets von den verbindlichen Regeln nicht betroffen sein werden.
Zudem lassen die aktuell vorgeschlagenen Schwellenwerte wie beispielsweise bei Gold mit 100 Kilogramm zu, dass Konfliktparteien durch den Verkauf von 99 Kilogramm Gold in der Demokratischen Republik Kongo ca. 7.000 Gewehre kaufen könnten. Durch die Mindestimportmengen wird so eine Vielzahl an Unternehmen aus ihrer Verantwortung entlassen.
Die Kette zwischen militärischen Konflikten und Handel ist somit nicht durchbrochen.
Die österreichische Regierung muss sich dafür einsetzen, dass auf EU Ebene
ein verbindliches Gesetz verabschiedet wird, das die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für die gesamte Wertschöpfungskette, Upstream und Downstream-Bereiche, vorsieht. Andernfalls kann die Finanzierung von Gewalt und Waffen durch Konfliktmineralien weltweit nicht effektiv eindämmt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich im Rahmen der EU dafür einzusetzen, dass
1. die verbindliche Regelung zur Verhinderung des Importes und Handels von Konfliktmineralien nicht nur die Importeure von unverarbeiteten Rohstoffen betrifft, sondern die gesamte Wertschöpfungskette, inklusive Händler und Importeure von bereits weiterverarbeiteten Rohstoffen und Hersteller von Endprodukten einschließt;
2. die festgelegten Schwellenwerte, durch die Rohstoffe im Wert von mehreren Hunderttausend oder sogar Millionen Euro ohne Erfüllung der in der Verordnung festgeschriebenen Sorgfaltspflichten in die EU gelangen und so zur Finanzierung von Konflikten beitragen können, aus der vorgeschlagenen Verordnung gestrichen werden.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.