1963/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 31.01.2017
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde
betreffend Deckelung der Wirtschaftskammer Grundumlagen
BEGRÜNDUNG
Wir begrüßen die aktuell begonnene Diskussion zur Reform der Gewerbeordnung, lehnen aber entschieden den in den von der Wirtschaftskammer zunehmend vorangetriebenen Kurs zur unauffälligen Erhaltung des Status Quo ab.
Die WKO versucht, ihre unübersichtlichen und kaum kontrollierbaren 10-fach Strukturen zu erhalten. Daher ist der Ansatz, die Anzahl der notwendigen Gewerbescheine je UnternehmerIn zu maximieren, aus Sicht der WKO logisch – irgendwer muss die Kammerbürokratie ja bezahlen.
Allerdings: unternehmerInnenfreundlich ist diese Vorgangsweise nicht. Denn sowohl die bereits vor Übermittlung des aktuellen Gesetzesentwurfs verhinderte Schaffung eines „Universal-Gewerbescheins“ für alle freien Gewerbe[1], als auch der zuletzt ersichtliche Versuch, die Erweiterung der Nebengewerbe zahnlos zu machen[2], schaffen vor allem eines: Bürokratie und Kosten für Gewerbetreibende.
Wir dürfen bei dieser Gelegenheit die aktuellen Entscheidungsträger der Wirtschaftskammer und der Koalitionsparteien auch an §131 des Wirtschaftskammergesetzes erinnern: „Die Gebarung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Organisationen hat nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erfolgen. Die in den §§122 bis 125 vorgesehenen Kammerumlagen, Grundumlagen und Gebühren für Sonderleistungen sind innerhalb der in diesen Bestimmungen festgelegten Höchstgrenzen nur in solcher Höhe festzusetzen, dass ihr Aufkommen zusammen mit allfälligen sonstigen Erträgen einschließlich der Leistungsentgelte den in den genehmigten Jahresvoranschlägen festgelegten Aufwand deckt und unter Bedachtnahme auf die unterschiedliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird.“
Wir sollten an dieser Stelle mit einem Missverständnis aufräumen: Sparsamkeit bei der Wirtschaftskammer lässt sich nicht mit dem „Ausnehmen“ der eigenen Mitglieder übersetzen. Denn die Wirtschaftskammer sollte ihren Mitgliedern dienen und nicht umgekehrt. Insofern wäre im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eine sparsame und zweckmäßige Grundumlage ein Gebot der Stunde.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Deckelung der Grundumlage je Gewerbe auf 100.- pro Jahr (unabhängig von der Anzahl der Gewerbescheine) beinhaltet.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.