1966/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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Wochengeld während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Wochengeld während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

KBG-Bezieherinnen, die aufgrund der diesem KBG-Bezug zugrunde liegenden Geburt bereits Anspruch auf Wochengeld hatten und während des KBG-Bezugs in den Mutterschutz für ein weiteres Kind kommen, haben für Geburten bis 28.2.2017 einen Anspruch auf Wochengeld in der Höhe von pauschal 180% von 14,53 Euro täglich (beim pauschalen KBG) bzw. in der Höhe von 125% des Tagesbetrages (bei Bezug des einkommensabhängigen KBG).

 

Durch die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes (BGBl. I Nr. 53/2016) wurde die

Höhe des Wochengeldes verringert, d.h. Frauen die während des Kinderbetreuungsgeldbezugs schwanger werden bekommen ab 1.3.2017 nur mehr 100% des bezogenen Tagsatzes des pauschalen oder einkommensabhängigen KBG.

 

In den Pauschalvarianten bedeutet dies für Frauen eine Verringerung von rund 350 Euro pro Monat weniger an Wochengeld (bisherige Regelung:  784,6 Euro/Monat; neue Regelung: 435,9/Monat). In der einkommensabhängigen Variante beträgt der finanzielle Verlust beim Wochengeld bis zu 500 Euro pro Monat (bisherige Regelung bei max. Tagsatz 66 Euro: 2.475 Euro/Monat; neue Regelung: 1.980 Euro/Monat).

 

Wochengeld gebührt 8 Wochen (d.h. 2 Monate) vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, sowie acht Wochen nach der Entbindung. Im Falle von Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten zwölf Wochen nach der Geburt. D.h. in Summe maximal 5 Monate Wochengeld. In der Pauschalvariante bekommen Frauen folglich um bis zu 1.750 Euro weniger Wochengeld, in der einkommensabhängigen Variante um bis zu 2.475 Euro. Weitere finanzielle Verluste ergeben sich auch für jene Familien, die sich erneut für das einkommensabhängige Modell entscheiden, da sich der Tagsatz am zuvor bezogenen Wochengeld orientiert.

 

Laut Erläuterungen der RV (1110 d.B.) XXV.GP ergeben sich aus den Einsparungen beim Wochengeld insgesamt 5,3 Mio Euro jährlich für den Familienlastenausgleichs-fonds, sowie rund 2,26 Mio Euro für die Sozialversicherungsträger.

 

Die Einsparungen gehen ausschließlich zu Lasten von Frauen, verschlechtern ihre ökonomische Lage und sind daher abzulehnen und rückgängig zu machen.

 

 

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat die gesetzlichen Grundlagen zur Beschlussfassung vorzulegen, die sicherstellen, dass die Wochenhilfe, die während des Kinderbetreuungsgeldbezuges beginnt, 180% des Tagsatzes in der pauschalen Kinderbetreuungsgeldvariante bzw. 125% des Tagesbetrags des einkommensabhängigen Kinderbereuungsgeldes beträgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.