1968/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Ende der Mehrfachversicherung

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Mehrfachversicherungen nehmen auf Grund veränderter Lebensrealitäten vieler Menschen in Österreich zu. Der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1890/J des Abg. Mag. Loacker ist zu entnehmen, dass im Jahr 2014 mehr als 110.000 Menschen mehrfachversichert waren. Das sind immerhin knapp 3% aller pensionsversicherten Menschen.

 

Unstrittig ist, dass in einem solidarischen Sozialversicherungssystem alle Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage der Beitragspflicht unterliegen sollen. Es ist daher nachvollziehbar, dass der historische Gesetzgeber bei Beschluss des ASVG und seiner Nebengesetze Mehrfachversicherungen berücksichtigt hat. Die Zahl der Menschen, die mit unterschiedlichen Erwerbsformen unterschiedlichen Trägern der Pflichtversicherung unterworfen waren, stellten eine absolute Ausnahme dar. Folgerichtig war über Jahre hinweg genaugenommen die „Wanderversicherung“, also der Wechsel von einem Träger der Pflichtversicherung zum anderen geregelt. Erst im Jahr 2000 wurde das Wort „Mehrfachversicherung“ hinzugefügt.

 

Die Mehrfachversicherung ist aus Sicht der Versicherten ein absurder Mehraufwand und führt überdies zu skurrilen Ergebnissen. So ist es etwa theoretisch möglich, sowohl in der Versicherung der Unselbständigen als auch in der Versicherung der Selbständigen Einkünfte jeweils unter der Geringfügigkeitsgrenze zu erzielen, ohne in irgendeinem der Systeme sozialversicherungspflichtig zu werden. Darüber hinaus stellt es für die betroffenen Menschen einen erheblichen Mehraufwand dar.

 

Die AntragstellerInnen streben den Umbau des derzeit von völlig unzeitgemäßen ständischen Prinzipien geprägten Sozialversicherungssystems in jeweils ein einheitliches Versicherungssystem pro Versicherungssparte (also ein Krankenversicherungsrecht für alle, ein Pensionsversicherungsrecht für alle, und ein Unfallversicherungssystem für alle) an. Um aber die Betroffenen des Wildwuchses an Trägern pro Versicherungssparte ehestens vom absurden bürokratischen Mehraufwand zu befreien, sind Zwischenschritte möglich und notwendig.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag zuzuleiten, mit dem die Möglichkeit der Mehrfachversicherung beendet wird. Die gesamten Beiträge der Versicherten sollen jeweils jenem Versicherungsträger zukommen, der Träger der Pflichtversicherung für den größeren Anteil der beitragspflichtigen Einkommen eines Versicherten oder einer Versicherten ist. Die Zuständigkeit dieses Trägers ist erst zu verändern, wenn mehr als zwei Jahre in Folge der größere Anteil des beitragspflichtigen Einkommens eines Versicherten oder einer Versicherten in den Bereich eines anderen Trägers der Pflichtversicherung fällt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales  vorgeschlagen.