1975/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 31.01.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend der Offenlegung der Anzahl der Bezugsberechtigten der verschiedenen Gehaltsklassen und der Zusatzpensionen im ORF

Der ORF finanziert sich zu über 60 Prozent aus dem Programmentgelt der Rundfunkgebühren. Im Jahr 2017 wird eine Finanzierungslücke mit einem Defizit von über 40 Millionen Euro erwartet, gleichzeitig wurden im Dezember des Vorjahres die Rundfunkgebühren um 6,5 Prozent erhöht. Begründet wurde die Erhöhung mit einer Inflationsanpassung. Allerdings sind die Einnahmen aus den Rundfunkgebühren auf Grund zahlreicher externer Effekte (Zunahme an Gebührenzahler_innen, weniger Schwarzseher_innen...) in den letzten zehn Jahren um 30,2 Prozent angestiegen, die Inflation betrug im selben Zeitraum aber nur plus 18,8 Prozent. Dies wirft die Frage auf, ob hier nicht viel eher ein massives Problem auf der (langfristigen) Ausgabenseite und damit in den Strukturen des ORF besteht als auf der Einnahmenseite.

Ein Rechnungshofbericht veröffentlichte 2009 eine Bewertung der Gehälter von Angestellten und Manager_innen von Betrieben mit Staatsbeteiligung und legte offen, dass die 16 ORF-Direktor_innen im Jahr 2008 durchschnittlich 253.400 Euro verdienten. Das Gehalt der ORF-Angestellten betrug im Schnitt 74.500 Euro – der Betrag entspricht dem Doppelten des Branchen-Durchschnittsgehalts.

Darüber hinaus erhielten laut dem Einkommensbericht des Rechnungshofes 685 ehemalige Mitarbeiter_innen des ORF im Jahr 2014 insgesamt 16.360.500 Euro an Zusatzpension.

Vor dem Hintergrund der Gebührenerhöhung im Mai dieses Jahrs stehen den Gebührenzahler_innen eine jährlich aktualisierte und objektive Darstellung der Verwendung ihrer Beiträge zu. Dies würde zur Transparenz im größten Medienhaus Österreichs und damit seiner Akzeptanz bei den Beitragszahler_innen wesentlich beitragen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die  Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass der ORF einer jährlichen Veröffentlichung nachkommt, die die Zahl der Anspruchsberechtigten pro Gehaltsstufe, die Anzahl der Bezieher_innen von Zusatzpensionen, gestaffelt nach Zuzahlungsumfang, und die der Dienstverträge mit Sondervereinbarungen, sowie die Zahl der Anspruchsberechtigten auf Pensionen, die über der ASVG-Höchstpension liegen, offenlegt.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.