1991/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.02.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend keine öffentliche Finanzierung für Privatuniversitäten

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Von den zwölf in Österreich akkreditierten Privatuniversitäten sind nur vier tatsächlich privat finanziert. Bei allen anderen gibt es Beteiligungen von Bundesländern, Gemeinden oder Kammern. Die Einrichtung und Finanzierung von Privatuniversitäten durch Bundesländer, wie derzeit etwa die in Tirol geplante "Medical School Tirol", konterkariert den Versuch einer bundesweiten Hochschulplanung. Ebenso ist nicht einzusehen, dass sich öffentliche Universitäten an Privatuniversitäten beteiligen und damit den Aufbau privater und intransparenter Parallelstrukturen vorantreiben. Dies ist etwa bei der UMIT in Tirol und bei der Karl-Landsteiner-Privatuniversität bereits der Fall, für die in Tirol geplante "Medical School" ist ebenso eine Beteiligung der Innsbrucker Universitäten vorgesehen. 

 

Um einem Wildwuchs vorzubeugen, und um zu verhindern, dass es auch in der Hochschul- und Wissenschaftspolitik zu einer Verländerung kommt, stellen die unterfertigten Abgeordneten den folgenden Antrag:  

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Finanzierungsverbot des Bundes für Privatuniversitäten (§ 5 PUG) auf öffentliche Körperschaften ausgeweitet wird. Weiters wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Universitätsgesetz dahingehend geändert wird, dass Beteiligungen von öffentlichen Universitäten an Privatuniversitäten untersagt werden. Für die betroffenen Universitäten und Privatuniversitäten sind entsprechende Übergangsbestimmungen vorzusehen. 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss  vorgeschlagen.