2026/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 01.03.2017
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer

Kolleginnen und Kollegen

 

 

betreffend „Barrierefreier Zugang zu Informationen“

 

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zur aktiven Förderung der Inklusion und eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderungen. Österreich hat sich im ersten Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention dazu bekannt, wichtige Informationen für Menschen mit Behinderungen zunehmend in der Form LeichterLesen zur Verfügung zu stellen.

 

Somit besteht für den Bereich der Bundesverwaltung die Verpflichtung, allen Menschen mit Behinderungen (barrierefreien) Zugang zu den Leistungen und Angeboten des Bundes zu ermöglichen. Barrierefreiheit bedeutet auch, Informationen verständlich und in leicht lesbarer Form zur Verfügung zu stellen.

 

Auch wenn Österreich einer der wohlhabendsten und in vielen Bereichen im internationalen Spitzenfeld liegenden Staaten dieser Welt ist, wirtschaftlich trotz Finanzkrise relativ gut dasteht und eine hohe Lebensqualität aufweist, steht außer Zweifel, dass Verbesserungen in mancherlei Hinsicht möglich und notwendig sind.

 

Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2011/2012 zeigt auf, dass in Österreich rund 960.000 Erwachsene zwischen 16 und 65 große Probleme beim Lesen haben. Das sind 15,3% der erwachsenen Bevölkerung, die nur kurze Texte mit bekannten Themen verstehen.

 

Die Verwendung „leichter Sprache“ kann hier einen wesentlichen Beitrag zur selbstständigen Informationssuche und damit zur Selbstbestimmung von erwachsenen Menschen leisten, die aus den unterschiedlichsten Gründen, vorübergehend oder dauerhaft, Probleme mit einem komplexen Satzbau haben und Fremdwörter nicht verstehen.


Besonderer Bedarf an leicht verständlicher Sprache besteht unseres Erachtens im Bereich der Verwaltung, wo zahlreiche Informationsblätter, Informationsbroschüren und Formulare Betroffene über ihre Rechte und Pflichten belehren.

So stellen im täglichen Vollzugshandeln der Sicherheitsbehörden und der nachgeordneten Dienststellen des BMI schriftliche Informationen eine wesentliche Ergänzung zur mündlichen Rechtsbelehrung dar. Zu denken ist hierbei insbesondere an Formulare, die im Rahmen von Asylverfahren oder im Zusammenhang mit Festnahmen Verwendung finden.

 

Die Volksanwaltschaft hat in den vergangenen Jahren in einigen Verfahren des Nationalen Präventionsmechanismus die mangelnde Verständlichkeit von Informationsblättern, kritisiert und gefordert, dass diese leichter formuliert und lesbarer gestaltet werden sollten, sodass sie auch von Personen mit Lern- und/ oder Sprachschwierigkeiten verstanden werden können.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, darauf hinzuwirken, dass

 

-         der Notwendigkeit von verständlicheren und leichter zu lesenden Informationen in der Vollzugspraxis entsprechend Rechnung getragen wird;

 

-         Informationsmaterialen - in analoger wie auch digitaler Form - so formuliert und zu lesen sind, dass sie auch von Personen mit Lern- und/ oder Sprachschwierigkeiten verstanden werden können;

 

-         bei der Gestaltung des Webauftritts auch auf einen barrierefreien Zugang zu den Informationen geachtet wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.