2032/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.03.2017
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Bereitstellung von adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für junge Menschen mit Behinderung

 

 

Viele junge Menschen mit Behinderung müssen in Altersheimen leben, denn diese Pflegeeinrichtungen sind auf jeden Fall Barriere-frei und es stehen Mitarbeiter zur Betreuung zur Verfügung. Doch in Einrichtungen der stationären Altenhilfe ist psychosoziale und pädagogische Betreuung nachrangig oder passiert gar nicht. Beschäftigung oder Förderung der jungen Menschen mit besonderen Bedürfnissen gibt es nicht. Die jungen Menschen müssen sich dem Tagesablauf der pflegebedürftigen Senioren anpassen und Schwestern und Pfleger sind die einzigen, mit denen sie sich altersgemäß unterhalten können.

 

Behinderte Menschen haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben. Aus diesem Grund sind genügend altersgerechte Plätze in adäquaten Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderung bereit zu stellen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf Länderebene dafür einzusetzen, dass die Betreuung von jungen Menschen mit Behinderung in Altersheimen untersagt wird und genügend altersgerechte Plätze in adäquaten Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.