2053/A XXV. GP

Eingebracht am 14.03.2017
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ANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend der Durchführung einer Sonderprüfung des Rechnungshofes gemäß § 99 Abs. 1 GOG bezüglich der Arbeiterkammer Tirol

Die Mitgliedsbeiträge der Arbeiterkammer sind an die Lohnentwicklung gekoppelt. Dies und die grundsätzliche Ausgestaltung der Kammer mit Zwangsmitgliedschaft und gesetzlich festgelegten Mitgliedsbeiträgen führen zu einem Einnahmenaufkommen, das nicht an dem tatsächlichen Bedarf für die Kernaufgaben der Arbeiterkammer orientiert ist, sondern mit steigender Lohnsumme mitwächst. Die Einnahmen aus Beiträgen der AK Tirol sind daher in den Jahren von 2004 – 2014 in mehr als doppeltem Ausmaß der Inflation gestiegen.

Die Arbeiterkammer Tirol wurde 1999 das letzte Mal vom Rechnungshof geprüft. Dies und, weil - wie oben skizziert wurde - zu vermuten ist, dass die Arbeiterkammer Tirol über weit mehr finanzielle Mittel verfügt, als zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Vertreterin der Arbeitnehmer_innen tatsächlich notwendig wären, legt eine Gebarungsprüfung nahe. Dabei geben diverse Anfragebeantwortungen und andere Hinweise Aufschluss darüber, in welchen Themenbereichen beispielsweise eine Prüfung des Rechnungshof dringend notwendig ist.

·        Unbebaute Gründstücke und Bauten

Die Arbeiterkammer Tirol ist unter allen Länderarbeiterkammern diejenige mit dem weitaus höchsten Vermögen an unbebauten Grundstücken und Bauten. Wie sich das mit dem gesetzlichen Auftrag gemäß §62 AKG vereinbaren lässt, der die Arbeiterkammern zu einer Gebarung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit verpflichtet, ist unklar und jedenfalls hinterfragenswürdig. Die Umbauarbeiten des Bildungshauses "Seehof" der Arbeiterkammer Tirol werfen zudem auch vergaberechtliche Fragen sowohl in der Planungs- als auch der Durchführungsphase auf.

·        Rücklagen

Wie alle Landesarbeiterkammern verfügt auch die Arbeiterkammer Tirol über entsprechende finanzielle Rücklagen. Allerdings ist gerade in der Arbeiterkammer Tirol die Zuführung zu diesen Rücklagen besonders hoch, denn nach Wien (71,4 Mio. EUR), Oberösterreich (63,4 Mio. EUR) und der Steiermark (53,3 Mio. EUR) ist Tirol (44,9 Mio. EUR) noch vor NÖ (38,6 Mio. EUR) das Bundesland mit den höchsten Zuführungen an Rücklagen - mit einem Betrag, der mehr als dem Vierfachen von Salzburg (10,4 Mio. EUR) entspricht, wo doch Tirol in Bezug auf Einwohner bzw. Beschäftigte vergleichbar wäre. Der Zweck für diese hohen Rücklagen ist bisher im Verborgenen, was auf ein unzureichendes Vermögensmanagement und Vorgaben zur Vermögensverwendung schließen lässt.

·        Personalstand, Personalkosten und Pensionen

Die wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Verwendung der Beiträge von Pflichtmitgliedern wird vor allem durch die Entwicklung des Personalstandes und der Personalkosten in Frage gestellt. Der Mitarbeiterstand in Vollzeitäquivalenten stieg zwischen 2004 und 2014 von 167,12 auf 260,28 an, d.h. um 56%. In anderen Landeskammern wurde der Mitarbeiterstand gehalten oder nur geringfügig erhöht. Noch dramatischer entwickelte sich der Aufwand für Personal, der im selben Zeitraum um 81,2% gestiegen sind, was die höchste Steigerungsrate aller Länderarbeiterkammern darstellt.

Aufgrund eines umfangreichen und großzügigen Pensionsrechts für ehemalige Mitarbeiter_innen, müssen auch diese Kosten bzw. die Angemessenheit dieser Pensionen auf Kosten aller unselbstständig Beschäftigter, genauer unter die Lupe genommen werden. Alleine 2014 bezahlte die Arbeiterkammer Tirol Pensionen in Höhe von 1,582 Millionen Euro aus, die dafür notwendigen Rückstellungen für Pensionen beliefen sich im selben Jahr auf 3,313 Millionen Euro.

·        Ausgelagerte Gesellschaften

Auch die ausgelagerten Gesellschaften der Arbeiterkammer Tirol sind einen genaueren Blick wert. Namentlich sind das: die Tiroler Sozialmarkt GmbH, die Tiroler Arbeitsmarktförderung GmbH und die Geschützte Werkstätten GmbH. Zu prüfen ist, ob die Gesellschaften zweckmäßig im Sinne des AKG sind, ob wirtschaftlich und sparsam mit den Mitteln der Arbeiterkammer Tirol umgegangen wird, ob die Transparenz zum Vorstand bzw. zur Vollversammlung als Vertretung der Eigentümerin gegeben ist, und ob es für das Management dieser Gesellschaften klare Zielvorgaben im Sinne der Arbeiterkammer Tirol gibt, die regelmäßig gemonitort werden, um entsprechende strategische und operative Maßnahmen abzuleiten.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Themenbereiche, die eine genau Prüfung der Arbeiterkammer Tirol nötig machen. Beispielweise die Praxis von Werbeaufträgen bzw. Zeitungsinseraten und Medienkooperationen, bei dem durch die Bagatellgrenze von 5.000 Euro entsprechende Umgehungsmöglichkeiten geschaffen wurden. Aber auch die Frage von Auftragsvergaben allgemein, nicht nur im Rahmen der Umarbeiten des Bildungshauses "Seehof".

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Rechnungshof wird gemäß § 99 Abs. 1 GOG mit einer besonderen Gebarungsprüfung beauftragt:

Der Rechnungshof möge gemäß § 13 Abs 3 RHG eine Überprüfung der Gebarung der Arbeiterkammer Tirol für die letzten zehn Jahre in Bezug auf die allgemeine Gebarung vornehmen. Dabei ist für diesen langfristigen Zeitraum insbesondere ein Hauptaugenmerk auf die wirtschaftliche, sparsame und zweckmäßige Mittelverwendung im Bereich der Personalkosten (insbesondere Personalstand, personalabhängige Rückstellungen und Pensionszahlungen) zu legen und die Entwicklung der Vermögenswerte, vor allem auch in Bezug auf das Vermögensmanagement und Vorgaben für dieses, zu betrachten. Zusätzlich sind vergaberechtliche Aspekte, vornehmlich im Hinblick auf die Umbauarbeiten des Bildungshauses "Seehof", aber auch in Bezug auf Werbeaufträge und Medienkooperationen genauer zu untersuchen. Wesentlich erscheint zudem das wirtschaftliche Zusammenspiel der ausgelagerten Gesellschaften (Tiroler Sozialmarkt GmbH, Tiroler Arbeitsmarktförderung GmbH, Geschützte Werkstätten GmbH) mit der Arbeiterkammer Tirol selber einer Prüfung auf ihre Zielgerichtetheit vorzunehmen."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Rechnungshofausschuss vorgeschlagen.